CHE-109.949.655

Unterstützungsfonds ALSTOM Schweiz AG

Informazioni di base

CHE-109.949.655
Brown-Boveri-Strasse 5
8050 Zürich
📍 Mappa ↗
Stift
Aggiornato: 21.05.2026 07:14 · Zefix ↗

Persone iscritte (8)

a Lindau, di Zürich
Kollektivunterschrift zu zweien
a Sulgen, di Pfäffikon
Kollektivunterschrift zu zweien
a Obersiggenthal, di Klingnau
Kollektivunterschrift zu zweien
a Zollikon, di Zürich
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
a Lengnau, di Gränichen
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
a Bachenbülach, di Zürich
Vizepräsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
a Luzern, di Baden
Vizepräsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
a Reiden, di Nesslau
Vizepräsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien

Persone iscritte (storico) (3)

a Maur, di Aesch (BL)
Kollektivunterschrift zu zweien
fino al 30.03.2026
Schnewlin David Cessata
a Uster, di Bern
Vizepräsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
fino al 30.03.2026
Meyer Daniel Cessata
a Rebstein, di Wattwil
Vizepräsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien

Scopo

Der Zweck der Stiftung besteht in der Vorsorge zugunsten der Arbeitnehmer der Firma sowie deren Hinterbliebenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod. Der Zweck kann insbesondere erfüllt werden durch: - die Erbringung von freiwilligen Zusatzleistungen zu den reglementarischen Vorsorgeleistungen bei Alter, Invalidität und Tod, - die Erbringung von freiwilligen Einkaufsleistungen bei der reglementarischen Vorsorge der Arbeitnehmer. Weiter bezweckt die Stiftung die Unterstützung der Arbeitnehmer und deren Hinterbliebenen in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Die Stiftung kann zur Finanzierung von Beiträgen und Versicherungsprämien auch Leistungen an andere steuerbefreite Personalvorsorgeeinrichtungen erbringen, die zugunsten der Destinatäre bestehen. Der Stiftung kann durch Beschluss des Stiftungsrates, welcher der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist, auch das Personal von mit der Firma wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Unternehmungen angeschlossen werden, sofern der Stiftung die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt und die erworbenen Rechtsansprüche und Anwartschaften der bisherigen Destinatäre nicht geschmälert werden. Über die Gewährung von Unterstützungen und über deren Art und Umfang entscheidet ausschliesslich der Stiftungsrat nach pflichtgemässem Ermessen.

Appalti pubblici (SIMAP) 1 voci · 1× Aggiudicatario · CHF 117.7 Mio

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