CHE-294.358.705
TopPharm Apotheken und Drogerien Genossenschaft
Persone iscritte (13)
a Jenins, di Belmont-sur-Lausanne
Mitglied der Verwaltung
Kollektivunterschrift zu zweien
a Bottmingen, di Basel
Mitglied der Verwaltung
Kollektivunterschrift zu zweien
a Zürich, di Escholzmatt-Marbach
Präsident der Verwaltung
Kollektivunterschrift zu zweien
Persone iscritte (storico) (9)
Fünfschiling Hartmann Karin
Cessata
a Winkel, di Basel
Vizepräsidentin der Verwaltung
Kollektivunterschrift zu zweien
fino al 19.07.2023
fino al 05.08.2022
Kursawe Gerhard
Cessata
a Bellikon, di Luzern
Mitglied der Verwaltung
Kollektivunterschrift zu zweien
fino al 23.05.2022
fino al 26.02.2020
fino al 19.11.2019
Weng-Bornholt Dr. Tania Vanessa
Cessata
a Oberrohrdorf, di Oberrohrdorf
Mitglied der Geschäftsleitung
Kollektivprokura
fino al 10.07.2019
fino al 18.05.2018
Wich Karl Josef
Cessata
a Wohlen, di Waldkirch
Mitglied der Verwaltung
Kollektivunterschrift zu zweien
fino al 18.05.2018
Scopo
Die Genossenschaft unterstützt ihre Genossenschafter (im Folgenden «Mitglieder») in gemeinsamer Selbsthilfe und Mitverantwortung bei der Führung unabhängiger Apotheken und Drogerien unter der Dachmarke «TopPharm» in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein. Sie anerkennt und respektiert die regionalen Ausprägungen und lokalen Besonderheiten ihrer Mitglieder und unterstützt diese dabei, - ihre Unabhängigkeit zu wahren und zu stärken; - qualitativ hochstehende Gesundheitszentren zu betreiben; - finanziell erfolgreich und für die Zukunft gerüstet zu sein; - ihr Wissen und ihre Kräfte zum eigenen und gegenseitigen Nutzen sowie zum Nutzen der Genossenschaft einzusetzen; - dafür zu sorgen, dass das Berufsbild, die Berufsethik und die Aus- und Weiterbildung der Apothekerinnen und Apotheker, der Fachfrauen und Fachmänner Gesundheit sowie der Drogistinnen und Drogisten weiterhin ein hohes Ansehen geniessen. Die Genossenschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmungen im In- und Ausland beteiligen. Die Genossenschaft oder deren Tochtergesellschaften können an Apotheken und Drogerien vorübergehend Mehrheitsbeteiligungen erwerben, halten und veräussern, soweit dadurch die übrigen Bestimmungen des Zwecks nicht beeinträchtigt werden.