CHE-226.968.648
Tanner Umzüge AG
Persone iscritte (1)
Persone iscritte (storico) (1)
fino al 20.04.2026
Scopo
Die Gesellschaft bezweckt die Ausführung von Umzügen, Transporten, Reinigungen, Lagerungen, Räumungen und Entsorgungen aller Art. Zusätzlich bezweckt die Gesellschaft die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Hauswartungen sowie dem Handel mit Waren aller Art. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.
Pubblicazioni FUSC
02.09.2026
#a1c212d3-1ecc-4a02-814e-b3c500f2f87e
KK07
Widerruf des Konkurses Tanner Umzüge AG in Liquidation
Publikation nach SchKG Art. 195, 196 oder 332.
↓ Dettagli
Datum des Widerrufs: 19.08.2026
Publikation nach SchKG Art. 195, 196 oder 332.
Das mit Urteil vom 13.04.2026 eröffnete Konkursverfahren ist zufolge Befriedigung, Rückzug oder Abweisung sämtlicher Konkursforderungen vom Konkursgericht widerrufen worden.
Konkursamt Unterstrass-Zürich
Schaffhauserstrasse 2
8006 Zürich
Schaffhauserstrasse 2
8006 Zürich
27.08.2026
#2ef2a26b-eb55-47ee-b22d-acf9248a2f1a
Mutazione
Mutation Tanner Umzüge AG in Liquidation, Zürich, neu Tanner Umzüge AG
Die Mutation der aufgeführten Rechtseinheit wurde im Handelsregister vorgenommen. <br />Publikation nach HRegV Art. 9 und Art. 35.
↓ Dettagli
Tanner Umzüge AG
Wibichstrasse 18
8037 Zürich
Wibichstrasse 18
8037 Zürich
Tanner Umzüge AG in Liquidation, in Zürich, CHE-226.968.648, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 74 vom 20.04.2026, Publ. 1006629126). Firma neu: Tanner Umzüge AG. Mit Urteil vom 19.08.2026 hat das Konkursgericht des Bezirksgerichts Zürich den Konkurs widerrufen. Infolgedessen besteht die Gesellschaft entsprechend den früheren Eintragungen weiter. [bisher: Mit Urteil vom 13.04.2026 hat das Konkursgericht des Bezirksgerichts Zürich über die Gesellschaft mit Wirkung ab dem 13.04.2026, 14.00 Uhr, den Konkurs eröffnet; demnach ist die Gesellschaft aufgelöst.]
Tagesregister-Nr. 40054 vom 24.08.2026
Vorangehende Publikation im SHAB: Nr. 74, Datum: 20.04.2026
Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
17.06.2026
#bd760ced-fce8-4ac4-add8-c1570d07852b
KK04
Kollokationsplan und Inventar Tanner Umzüge AG in Liquidation
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
↓ Dettagli
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten.
Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Im obigen Konkurs liegen der Kollokationsplan und das Inventar den beteiligten Gläubigern bei der Auflagestelle zur Einsicht auf.
Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert Anfechtungsfrist des Kollokationsplanes bei der Kontaktstelle für Klage und Anfechtung rechtshängig zu machen.
Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden.
Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig.
Innert Anfechtungsfrist des Inventars sind bei der Auflagestelle Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne von Art. 260 SchKG zur Bestreitung der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet, einzureichen.
Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert Anfechtungsfrist des Kollokationsplanes bei der Kontaktstelle für Klage und Anfechtung rechtshängig zu machen.
Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden.
Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig.
Innert Anfechtungsfrist des Inventars sind bei der Auflagestelle Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne von Art. 260 SchKG zur Bestreitung der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet, einzureichen.
Anfechtungsfrist Kollokationsplan: 20 Tage
Ablauf der Frist: 07.07.2026
Ablauf der Frist: 07.07.2026
Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage
Ablauf der Frist: 29.06.2026
Ablauf der Frist: 29.06.2026
Konkursamt Unterstrass-Zürich
Schaffhauserstrasse 2
8006 Zürich
Schaffhauserstrasse 2
8006 Zürich
Bezirksgericht Zürich
Postfach
8036 Zürich
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