CHE-109.808.902
Schweizerische Stiftung für die Zertifizierung der Qualitätssicherung im Gesundheitswesen
Persone iscritte (5)
a Cordast (Gurmels), di Roggwil (BE)
Geschäftsführerin
Kollektivunterschrift zu zweien
a Münchenstein, di Lyss
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
a Jeuss (Murten), di Treytorrens (Payerne)
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
a Rorschacherberg, di Muolen
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
a Gipf-Oberfrick, di Gipf-Oberfrick
Vizepräsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Persone iscritte (storico) (8)
Losa Michele Luigi
Cessata
a Mörschwil, di Locarno
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
fino al 02.02.2026
Betschart Markus Eugen
Cessata
a St. Gallen, di Illgau
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
fino al 10.07.2025
Morandi Müller Corinne
Cessata
a Bern, di Capriasca
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
fino al 20.12.2024
Mylaeus-Renggli Maja
Cessata
a Kehrsiten (Stansstad), di Zürich
Geschäftsführerin
Kollektivunterschrift zu zweien
fino al 01.09.2022
Eicher Jacobs Manuela Prof. Dr.
Cessata
a Marly, di Eschenbach (SG)
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
fino al 16.02.2021
Gehrig Urs
Cessata
a Aeschi b. Spiez (Aeschi bei Spiez), di Signau
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
fino al 27.02.2020
Ueberschlag Peter Dr.
Cessata
a St. Gallen, di Luzern
Vizepräsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
fino al 27.02.2020
Hess-Cabalzar Annina
Cessata
a Ebertswil (Hausen am Albis), di Pfäffikon und Zürich
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
fino al 02.08.2018
Scopo
Die Stiftung bezweckt, als Zertifizierungsstelle Leistungserbringer im Gesundheitswesen auf die Erfüllung von Qualitätsstandards zu überprüfen und bei Erreichen der Anforderungen anerkannte Atteste (Zertifikate) auszustellen. Zu diesem Zweck: a) entwickelt die Stiftung Methoden und Standards für das Zertifizierungsverfahren; b) informiert sie über diese Methoden und Standards; c) beurteilt sie die von den Leistungserbringern ergriffenen Massnahmen zur Qualitätssicherung und Qualitätsförderung auf deren Tauglichkeit, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit. Die Stiftung informiert die Partner im Gesundheitswesen und weitere Interessierte über ihre Tätigkeit, konzeptuelle Ansätze zur Qualitätssicherung und Qualitätsförderung und über die Methodik. Die Stiftung kann Kooperationen eingehen, soweit die sich daraus ergebenden Aufgaben dem Zweck nach Abs. 1 nicht widersprechen. Sie kann insbesondere im Auftrag kantonaler oder eidgenössischer Behörden tätig werden. Die Stiftung ist gemeinnützig und arbeitet nicht gewinnorientiert.