CHE-150.760.183
Schwarzwildgewöhnungsgatter (SWGG)
Persone iscritte (10)
a Ehrendingen, di Innertkirchen
Mitglied des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien
a Aadorf, di Spreitenbach
Mitglied und Sekretärin des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien
a Valsot, di Urnäsch und Appenzell
Präsident des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien
Persone iscritte (storico) (7)
Rippmann Andreas
Cessata
a Küsnacht, di Stein am Rhein
Mitglied des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien
fino al 27.02.2024
Küpfer Evelyne
Cessata
a Eschlikon, di Worb
Mitglied des Vorstandes / Sekretärin
Kollektivunterschrift zu zweien
fino al 27.02.2024
Vuilleumier Jean A.
Cessata
a Neuhausen am Rheinfall, di Neuhausen am Rheinfall
Präsident des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien
fino al 27.02.2024
Nef Ueli
Cessata
a Schlatt-Haslen, di Urnäsch und Appenzell
Präsident des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien
fino al 27.02.2024
Blankenhorn Dr. Hans-Jörg
Cessata
a Wohlen bei Bern, di Zürich
Vizepräsident des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien
fino al 27.02.2024
Küenzle Michael
Cessata
a Meilen, di Ebnat-Kappel
Vizepräsident des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien
fino al 27.02.2024
Weber Stephan
Cessata
a Eglisau, di Menziken
Mitglied des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien
Scopo
Der Verein betreibt im Kanton Zürich ein Schwarzwildgewöhnungsgatter für die Ausbildung von Jagdhunden. Insbesondere bezweckt der Verein: a) die tierschutzgerechte und tiergerechte, tierwürdige und gesunde Haltung und Betreuung der Wildschweine im Schwarzwildgewöhnungsgatter; b) die Förderung der Erziehung, Ausbildung und das Erlangen des Eignungsnachweises von Jagdhunden im Schwarzwildgewöhnungsgatter; c) den Abschluss aller notwendigen Nutzungsverträge mit den für die Betreuung der Wildschweine und den Unterhalt der vorhandenen Infrastrukturanlagen betrauten Personen sowie Dritten, welche weitere Infrastrukturanlagen (Parkplätze, Logistikräume, etc.) zur Verfügung stellen; d) die Beantragung und die Aufrechterhaltung aller behördlichen Bewilligungen für den Betrieb des Schwarzwildgewöhnungsgatters, soweit sie den Verein betreffen; e) den Abschluss von Anstellungsverträgen mit Personen, die für den Verein tätig sind, insbesondere mit dem Verantwortlichen für die Wildschwein-Betreuung und den Unterhalt der Infrastruktur, dem Geschäftsführer dem oder den Gattermeister(n) und deren Stellvertreter; f) unter besonderer Berücksichtigung der Vorgaben der Arbeitsgemeinschaft für das Jagdhundewesen (AGJ) und der Kompetenzgruppe Schwarzwildgatter Schweiz den Erlass von Reglementen, Richtlinien und Anweisungen, die für den Betrieb des Schwarzwildgewöhnungsgatters erforderlich sind; g) die Betreuung, Instruktion und Aufklärung der Jagdhundeführer, die ihren Hund im Schwarzwildgewöhnungsgatter ausbilden wollen; h) das Erlangen von Eignungsnachweisen von Jagdhunden im Schwarzwildgewöhnungsgatter.