CHE-347.859.511

rejobs gmbh in Liquidation

Informazioni di base

CHE-347.859.511
Sonneggweg 5
8180 Bülach
📍 Mappa ↗
Sagl – Società a garanzia limitata
20'000.00 CHF
Aggiornato: 30.05.2026 04:25 · Zefix ↗

Persone iscritte (2)

a Hochfelden, di St. Gallen
Geschäftsführer
Einzelunterschrift
a Winkel, di St. Gallen
Gesellschafter und Geschäftsführer
Einzelunterschrift

Persone iscritte (storico) (1)

a Hochfelden, di Eggiwil
Gesellschafterin
Einzelunterschrift
fino al 11.01.2024

Scopo

Die Gesellschaft bezweckt die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich des Personalverleihs im In- und Ausland, Try & Hire, Pay-Rolling sowie die Vermittlung von Temporär-, Dauer- und Kaderstellen; Handel mit Waren aller Art. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Sicherheiten für Verbindlichkeiten verbundener Gesellschaften abgeben.

Pubblicazioni FUSC

29.05.2026 #43faeb54-291a-4855-9ef9-4488309f7b2c
KK04
Kollokationsplan und Inventar rejobs gmbh in Liquidation Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
↓ Dettagli
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten.
Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.

Anfechtungsfrist Kollokationsplan: 20 Tage
Ablauf der Frist: 18.06.2026

Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage
Ablauf der Frist: 08.06.2026

KONKURSAMT BÜLACH
Marktgasse 1
8180 Bülach

Angaben zur Kontaktstelle siehe unter "Bemerkungen"

Angaben zur Kontaktstelle siehe unter "Bemerkungen"

Im Konkurs über die rejobs gmbh liegen der Kollokationsplan und das Inventar den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt Bülach zur Einsicht auf.
Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert der oben genannten Frist beim Bezirksgericht Bülach rechtshängig zu machen.
Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden.
Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig.
Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet, beim Konkursamt Bülach schriftlich einzureichen.

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