CHE-109.477.751

Personalvorsorgestiftung der graphischen Industrie (pvgi) in Liquidation

Informazioni di base

CHE-109.477.751
Bärenplatz 8
3011 Bern
📍 Mappa ↗
Stift
Aggiornato: 22.05.2026 01:14 · Zefix ↗

Persone iscritte (6)

a Zürich, di Stetten (AG)
Liquidator
Kollektivunterschrift zu zweien
a Visp, di Visp
Liquidator
Kollektivunterschrift zu zweien
a Schönenbuch, di Galgenen
Liquidator
Kollektivunterschrift zu zweien
a Steffisburg, di Steffisburg
Liquidator
Kollektivunterschrift zu zweien
a Wabern (Köniz), di Kestenholz
Liquidatorin
Kollektivunterschrift zu zweien
a Hitzkirch, di Rothenburg
Liquidatorin
Kollektivunterschrift zu zweien

Persone iscritte (storico) (5)

a Ittigen, di Kiesen
Geschäftsführer
Kollektivunterschrift zu zweien
fino al 07.05.2025
Fankhauser Beat Cessata
a Duggingen, di Trub
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
fino al 10.02.2022
Jutzi Heinz Cessata
a Haute-Nendaz (Nendaz), di Niederhünigen
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
fino al 29.12.2020
Greter Rolf Cessata
a Steffisburg, di Greppen und Weggis
Geschäftsführer
Kollektivunterschrift zu zweien
fino al 01.11.2017
Müller Rolf Cessata
a Wabern (Köniz), di Trubschachen
Geschäftsführer
Kollektivunterschrift zu zweien
fino al 30.01.2017

Scopo

Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer und die Inhaber der angeschlossenen Firmen sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben. Der Stiftungsrat kann zudem in einzelnen Notlagen wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit eines Versicherten Ermessensleistungen aus dem freien Stiftungsvermögen zusprechen. Angeschlossene Firmen sind Mitgliederfirmen der Stifter, vertragstreue Firmen gemäss dem Gesamtarbeitsvertrag Viscom comedia (syndicom)-Syna und weitere Firmen anderer zweckverwandter Branchen oder Verbände, welche sich mir ihren Arbeitnehmern aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung der Stiftung angeschlossen haben. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.

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