CHE-109.731.412

Personalfürsorgestiftung der SL Druck + Medien AG, Mels

Informazioni di base

CHE-109.731.412
Zeughausstrasse 50
8887 Mels
📍 Mappa ↗
Stift
Aggiornato: 24.05.2026 01:49 · Zefix ↗

Persone iscritte (8)

a Sargans, di Mels
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
a Walenstadt, di Maienfeld
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
a Mels, di Ettingen
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
a Mels, di Bäretswil
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
a Mels, di Mels
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
a Mels, di Mels
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
a Azmoos (Wartau), di Wartau
Präsidentin des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
a Seewis im Prättigau, di Wattwil
Vizepräsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien

Persone iscritte (storico) (2)

Frei Paul Cessata
a Bad Ragaz, di Bad Ragaz
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
fino al 01.10.2021
a Unterterzen (Quarten), di Buchs SG
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
fino al 09.01.2020

Scopo

Der Zweck der Stiftung besteht in der freiwilligen Vorsorge zugunsten der Arbeitnehmer der Firma sowie deren Angehörigen und Hinterbliebenen in Ergänzung zu den Leistungen der AHV/IV und der obligatorischen beruflichen Vorsorge gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität, Tod sowie in Notlagen wie aus Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit. In die reglementarische Vorsorge für die Fälle von Alter, Tod und Invalidität kann auch der Arbeitgeber einbezogen werden. Er darf dabei in keiner Hinsicht bessergestellt werden als die Arbeitnehmer. Durch Beschluss des Stiftungsrates kann im Einvernehmen mit der Stifterfirma auch das Personal von mit der Firma wirtschaftlich eng verbundenen Unternehmungen angeschlossen werden, sofern von diesen der Stiftung die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Der Anschluss erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Der Stiftungszweck kann auch erfüllt werden: durch eine autonome Pensionskasse, wenn die versicherungstechnischen Voraussetzungen dafür erfüllt sind; durch Versicherungsverträge, wobei die Stiftung Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss; durch eine Altersspareinrichtung, allenfalls mit ergänzender Risikoversicherung. Die Stiftung kann Beiträge, Leistungen oder Versicherungsprämien auch an andere steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen erbringen, die zugunsten der Destinatäre bestehen. [Anpassung aufgrund geänderter Eintragungsvorschriften.]

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