CHE-109.747.732

Pensionskasse Sika

Informazioni di base

CHE-109.747.732
Zugerstrasse 50
6340 Baar
📍 Mappa ↗
Stift
Aggiornato: 23.05.2026 02:24 · Zefix ↗

Persone iscritte (11)

a Steinhausen, di Sempach
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
a Zürich, di Rheinfelden
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
a Schwarzenburg, di Naters
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
a Otelfingen, di Bauma
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
a Werthenstein, di Schwyz
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
a Wohlen, di Zürich
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
a Auw
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
a Schwarzenburg, di Guggisberg
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
a Bergdietikon, di Sulgen
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
a Meisterschwanden, di Wolfwil
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
a Zürich, di Basel
Vizepräsidentin des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien

Persone iscritte (storico) (1)

Ganz René Cessata
a Wiesendangen, di Freienstein-Teufen
Vizepräsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
fino al 12.01.2023

Scopo

Die Stiftung bezweckt die Durchführung der beruflichen Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die nachstehend bezeichneten Destinatäre gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit. Destinatäre sind die Arbeitnehmenden der Firma, ihre Angehörigen und ihre Hinterlassenen sowie Personen, für welche die Arbeitnehmenden im Zeitpunkt ihres Todes oder in den letzten Jahren vor ihrem Tod in erheblichem Umfang gesorgt haben. Durch Beschluss des Stiftungsrats kann jederzeit das Personal weiterer Unternehmungen, die mit der Firma finanziell oder wirtschaftlich eng verbunden sind, der Stiftung angeschlossen werden, sofern der Stiftung von diesen Unternehmungen die entsprechenden Mittel zur Verfügung gestellt werden und die Rechte der bisherigen Destinatäre nicht geschmälert werden. Entsprechende Anschlussvereinbarungen sind der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen. Nachstehend beziehen sich Destinatäre und Arbeitnehmende auf solche der Firma (gemäss Abs. 2) und solche von angeschlossenen Unternehmungen (gemäss Abs. 3). Firma und angeschlossene Unternehmungen werden nachstehend Arbeitgeber genannt.

Ufficio di revisione

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