CHE-139.548.841
Pensionskasse der Stadt Adliswil in Liquidation
Persone iscritte (8)
a Hausen am Albis, di Wald (ZH)
Mitglied des Stiftungsrates / Liquidator
ohne Zeichnungsberechtigung
a Stäfa, di Oberkirch
Mitglied des Stiftungsrates / Liquidator
ohne Zeichnungsberechtigung
a Adliswil, di Zürich
Mitglied des Stiftungsrates / Liquidatorin
ohne Zeichnungsberechtigung
a Adliswil, di Bichelsee-Balterswil
Mitglied des Stiftungsrates / Liquidatorin
ohne Zeichnungsberechtigung
a Adliswil, di Luzern
Präsident des Stiftungsrates / Liquidator
Kollektivunterschrift zu zweien
a Regensdorf, di Buchs (ZH)
Vizepräsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
a Richterswil, di Feusisberg
Vizepräsident des Stiftungsrates / Liquidator
Kollektivunterschrift zu zweien
Persone iscritte (storico) (5)
Kappeler Marcel
Cessata
a Adliswil, di Bettwiesen
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
fino al 01.04.2026
Züger Daniel
Cessata
a Kilchberg, di Vorderthal
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
fino al 01.04.2026
Maissen Benno
Cessata
a Adliswil, di Sumvitg
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
fino al 01.04.2026
Fellmann Beat
Cessata
a Seuzach, di Zürich und Dagmersellen
Mitglied des Stiftungsrates / Liquidator
ohne Zeichnungsberechtigung
Bachmann Hans
Cessata
a Erlenbach, di Amden
Vizepräsident des Stiftungsrates / Liquidator
Kollektivunterschrift zu zweien
Scopo
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG für die Behördenmitglieder und das Personal der Stadt Adliswil. Die Stiftung kann die Behördenmitglieder und das Personal weiterer Organisationen und Institutionen versichern, welche wirtschaftlich oder finanziell eng mit der Stifterin verbunden sind. Der Anschluss erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, welche der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Die Stifterin und die angeschlossenen Organisationen und Institutionen werden zusammen als Arbeitgeber bezeichnet. Die Stiftung sorgt nach Massgabe ihrer Reglemente für einen angemessenen Vorsorgeschutz ihrer Versicherten, sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Der Stiftungsrat erlässt ein Reglement über die Leistungen, die Organisation, die Verwaltung und Finanzierung sowie über die Kontrolle der Stiftung. Er legt im Reglement das Verhältnis zu den Arbeitgebern, zu den Versicherten und zu den Anspruchsberechtigten fest. Das Reglement kann vom Stiftungsrat unter Wahrung der erworbenen Rechtsansprüche der Destinatäre geändert werden. Das Reglement und seine Änderungen sind der Aufsichtsbehörde einzureichen.