CHE-424.843.451

Pensionskasse Baxter

Informazioni di base

CHE-424.843.451
Thurgauerstrasse 130
8152 Glattpark (Opfikon)
📍 Mappa ↗
Stift
Aggiornato: 21.05.2026 03:12 · Zefix ↗

Persone iscritte (10)

a Zürich
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
a Dübendorf, di Dübendorf
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
a Zollikon, di Zollikon
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
a Zürich
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
a Zollikon, di Zollikon
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
a Arlesheim, di Le Chenit
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
a Thalwil, di Savièse
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
a Zürich
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
a Widen
Präsidentin des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
a Zürich, di Seewis im Prättigau
Vizepräsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien

Persone iscritte (storico) (5)

Sezer Serkan Cessata
a Hinwil, di Wetzikon (ZH)
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
fino al 27.04.2026
a Urdorf, di Urdorf
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
fino al 27.04.2026
a Winterthur, di Zürich
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
fino al 27.04.2026
Frick Peter Cessata
a Schwerzenbach, di Rümlang
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
fino al 27.04.2026
Volgger Paul Cessata
a Zürich
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien

Scopo

Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Firma und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Unternehmungen sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Der Stiftungsrat erlässt ein Reglement über die Leistungen, die Organisation, die Verwaltung und Finanzierung sowie über die Kontrolle der Stiftung. Er legt im Reglement das Verhältnis zur Firma und den angeschlossenen Unternehmungen, zu den Versicherten und zu den Anspruchsberechtigten fest. Das Reglement kann vom Stiftungsrat unter Wahrung der erworbenen Rechtsansprüche der Destinatäre geändert werden. Das Reglement und seine Änderungen sind der Aufsichtsbehörde einzureichen. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.

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