CHE-165.249.019

Oak Capital AG in Liquidation

In liquidazione SA 📍 6300 Zug ZG HR-Auszug ↗ Zefix ↗ PDF

Informazioni di base

CHE-165.249.019
Ägeristrasse 24
6300 Zug
📍 Mappa ↗
SA – Società anonima
100'000.00 CHF
Aggiornato: 03.07.2026 04:55 · Zefix ↗

Persone iscritte (0)

Nessuna persona iscritta.

Persone iscritte (storico) (2)

Klein Norbert Cessata
a Zürich
Mitglied des Verwaltungsrates
Einzelunterschrift
fino al 27.02.2025
a Küsnacht, di Zürich
Mitglied des Verwaltungsrates
Einzelunterschrift
fino al 11.09.2024

Scopo

Die Gesellschaft bezweckt die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Finanzen, insbesondere die Beteiligungsverwaltung, Finanzberatung, Anlage und Verwaltung von eigenen Vermögenswerten. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.

Pubblicazioni FUSC

02.07.2026 #96583cbb-fa0d-453f-8cd8-031ba642b74f
KK04
Kollokationsplan und Inventar Oak Capital AG Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
↓ Dettagli
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten.
Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.

Anfechtungsfrist Kollokationsplan: 20 Tage
Ablauf der Frist: 22.07.2026

Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage
Ablauf der Frist: 12.07.2026

Konkursamt des Kantons Zug, Industriestrasse 24, 6300 Zug

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