CHE-254.695.160
Medien-Atelier Suisse AG in Liquidation
Persone iscritte (1)
Scopo
Die Gesellschaft bezweckt alle Tätigkeiten im Medienbereich und der Informationsvermittlung, insbesondere im Verlagswesen und im Bereich der elektronischen Medien. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen. Die Gesellschaft kann im Übrigen alle Geschäfte tätigen oder Verträge abschliessen, die geeignet sind, die Entwicklung des Unternehmens und die Erreichung des Gesellschaftszweckes zu fördern oder direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen.
Pubblicazioni FUSC
12.06.2026
#6b1219fd-d1bf-4163-bc2e-4eff60f6cd89
KK02
Konkurspublikation/Schuldenruf Medien-Atelier Suisse AG
Die Gläubiger des Schuldners und alle, die Ansprüche auf die in seinem Besitz befindlichen Vermögensstücke haben, werden aufgefordert, ihre Forderungen oder Ansprüche samt Beweismitteln (Schuldscheine, Buchauszüge usw.) innert der genannten Frist bei der Kontaktstelle einzugeben. Schuldner des Konkursiten haben sich innert der gleichen Frist bei der Kontaktstelle zu melden; Straffolge bei Unterlassung nach Art. 324 Ziff. 2 StGB. Personen, die Sachen des Schuldners als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, werden aufgefordert, diese innert der gleichen Frist der Kontaktstelle zur Verfügung zu stellen; Straffolge bei Unterlassung (Art. 324 Ziff. 3 StGB). Das Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung ungerechtfertigt unterbleibt. Die angegebene Kontaktstelle gilt auch für Beteiligte, die im Ausland wohnen. <br />Publikation nach Art. 231 und 232 SchKG sowie Art. 29 und 123 der Vo des Bundesgerichtes über die Zwangsverwertung von Grundstücken (VZG). Des Weiteren gilt die angegebene Kontaktstelle für ausländische Gläubiger als Zustellungsort, sofern kein anderer Zustellungsort in der Schweiz bezeichnet wird.
↓ Dettagli
Art des Konkursverfahrens: summarisch
Datum der Konkurseröffnung: 20.05.2026
Verwertung der Aktiven:
Die Konkursverwaltung erachtet sich als ermächtigt, sämtliche Aktiven der Schuldnerin sofort freihändig - en bloc oder stückweise - zu verkaufen bzw. zu versteigern, sofern nicht die Mehrheit der Gläubiger innerhalb der Eingabefrist bei der Konkursverwaltung schriftlich Einsprache erhebt. Stillschweigen gilt als Zustimmung.
Eigentumsansprachen sind innerhalb der gleichen Frist anzumelden. Gemäss Art. 256 Abs. 3 SchKG ist den Gläubigern Gelegenheit zu bieten, bei freihändigem Verkauf von Vermögensstücken von bedeutendem Wert und Grundstücken, höhere Angebote zu unterbreiten. Gläubiger, die verlangen, dass ihnen Offerten zwecks Überbietens unterbreitet werden, haben sich innerhalb der Eingabefrist beim Konkursamt Schlieren zu melden. Andernfalls wird angenommen, dass sie ausdrücklich auf dieses Recht verzichten und dem Konkursamt den Auftrag erteilen, den Freihandverkauf mit dem Höchstbietenden abzuschliessen.
Die obigen Ausführungen gelten insbesondere betreffend die nachfolgenden Aktiven/Markenrechte:
- Wohnrevue
- Kochen
- WirEltern
- Swissmom
Die Konkursverwaltung erachtet sich als ermächtigt, sämtliche Aktiven der Schuldnerin sofort freihändig - en bloc oder stückweise - zu verkaufen bzw. zu versteigern, sofern nicht die Mehrheit der Gläubiger innerhalb der Eingabefrist bei der Konkursverwaltung schriftlich Einsprache erhebt. Stillschweigen gilt als Zustimmung.
Eigentumsansprachen sind innerhalb der gleichen Frist anzumelden. Gemäss Art. 256 Abs. 3 SchKG ist den Gläubigern Gelegenheit zu bieten, bei freihändigem Verkauf von Vermögensstücken von bedeutendem Wert und Grundstücken, höhere Angebote zu unterbreiten. Gläubiger, die verlangen, dass ihnen Offerten zwecks Überbietens unterbreitet werden, haben sich innerhalb der Eingabefrist beim Konkursamt Schlieren zu melden. Andernfalls wird angenommen, dass sie ausdrücklich auf dieses Recht verzichten und dem Konkursamt den Auftrag erteilen, den Freihandverkauf mit dem Höchstbietenden abzuschliessen.
Die obigen Ausführungen gelten insbesondere betreffend die nachfolgenden Aktiven/Markenrechte:
- Wohnrevue
- Kochen
- WirEltern
- Swissmom
02.06.2026
#d6deb71d-556e-4fe4-85bd-27ec5c6d9f3d
Mutazione
Mutation Medien-Atelier Suisse AG, Urdorf, neu Medien-Atelier Suisse AG in Liquidation
Die Mutation der aufgeführten Rechtseinheit wurde im Handelsregister vorgenommen. <br />Publikation nach HRegV Art. 9 und Art. 35.
↓ Dettagli
Medien-Atelier Suisse AG in Liquidation
Steinackerstrasse 35
8902 Urdorf
Steinackerstrasse 35
8902 Urdorf
Medien-Atelier Suisse AG, in Urdorf, CHE-254.695.160, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 44 vom 05.03.2026, Publ. 1006586939). Firma neu: Medien-Atelier Suisse AG in Liquidation. Mit Urteil vom 20.05.2026 hat das Konkursgericht des Bezirksgerichts Dietikon über die Gesellschaft mit Wirkung ab dem 20.05.2026, 10.00 Uhr, den Konkurs eröffnet; demnach ist die Gesellschaft aufgelöst.
Tagesregister-Nr. 25207 vom 28.05.2026
Vorangehende Publikation im SHAB: Nr. 44, Datum: 05.03.2026
Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
26.05.2026
#2cfab153-b051-4479-8ed2-3b23f2916ec4
KK01
Vorläufige Konkursanzeige Medien-Atelier Suisse AG
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. <br />Publikation nach Art. 222 SchKG.
↓ Dettagli
Datum der Konkurseröffnung: 20.05.2026
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später.
Publikation nach Art. 222 SchKG.
Publikation nach Art. 222 SchKG.
Konkursamt Schlieren
Uitikonerstrasse 9
8952 Schlieren
Uitikonerstrasse 9
8952 Schlieren
Ufficio di revisione
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