CHE-102.140.411

Markus Oesterreicher AG in Liquidation

Informazioni di base

CHE-102.140.411
Schönenwerdstrasse 1
8952 Schlieren
📍 Mappa ↗
SA – Società anonima
100'000.00 CHF
Aggiornato: 21.05.2026 01:43 · Zefix ↗

Persone iscritte (1)

a Schlieren, di Müllheim
Mitglied des Verwaltungsrates
Einzelunterschrift

Scopo

Die Gesellschaft bezweckt die Gestaltung von Gartenanlagen sowie der Handel mit Artikeln für den Gartenbau. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.

Pubblicazioni FUSC

14.08.2026 #201a1383-f1bc-4cbf-8983-e9720752423b
KK04
Kollokationsplan Markus Oesterreicher AG Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
↓ Dettagli
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten.
Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.

Der Kollokationsplan liegt den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt Schlieren zur Einsicht auf.
Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 14.08.2026 beim zuständigen Gericht rechtshängig zu machen.
Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden.
Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig.

Anfechtungsfrist Kollokationsplan: 20 Tage
Ablauf der Frist: 03.09.2026

Konkursamt Schlieren
Uitikonerstrasse 9
8952 Schlieren

Bezirksgericht Dietikon
Postfach
8953 Dietikon

Bezirksgericht Dietikon
Postfach
8953 Dietikon

Altre aziende a questo indirizzo

Altre aziende a Schlieren