CHE-110.244.627

Kinderbetreuung im Hochschulraum Zürich (kihz)

Informazioni di base

CHE-110.244.627
Sumatrastrasse 30
8006 Zürich
📍 Mappa ↗
Stift
Aggiornato: 21.05.2026 00:25 · Zefix ↗

Persone iscritte (10)

a Schaffhausen, di Zürich
Geschäftsführer
Kollektivunterschrift zu zweien
a Schaffhausen, di Zürich
Geschäftsführerin
Kollektivunterschrift zu zweien
a Oberbüren, di Herisau
Mitglied der Geschäftsleitung
Kollektivunterschrift zu zweien
a Bern, di Medel (Lucmagn)
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
a Zürich, di Zürich
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
a Boppelsen, di Linden
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
a Oberengstringen, di Unterengstringen
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
a Zürich, di Zürich
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
a Zürich
Präsidentin des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
a Zürich, di Zürich
Vizepräsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien

Persone iscritte (storico) (3)

a Adliswil, di Zürich
Kollektivunterschrift zu zweien
fino al 30.03.2026
Hoffmann Volker Cessata
a Herrliberg, di Menziken
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
fino al 30.03.2026
a Meilen
Präsidentin des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien

Scopo

1. Die Stiftung hat den Zweck, die familienergänzende Betreuung und Begleitung der Kinder von Angehörigen der Stifterinnen und der Kinder von weiteren durch den Stiftungsrat im Stiftungsreglement zu bestimmenden Personenkreisen aus den hochschulnahen und verwandten Bereichen im Hochschulraum Zürich zu unterstützen und nachhaltig zu sichern, die zur Zweckerreichung notwendigen institutionellen, organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen zu schaffen und die Öffentlichkeit, Gemeinwesen und Private auf die Probleme der familiären Kinderbetreuung im Hochschulraum Zürich aufmerksam zu machen, Lösungen anzuregen und als Kontakt- und Beratungsstelle zur Verfügung zu stehen. 2. Die Stiftung berücksichtigt bei der Zweckerreichung und beim Mitteleinsatz die gerechtfertigten Bedürfnisse der Nutzerinnen und Nutzer sowie die gesellschaftlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen. 3. Die Stiftung ist frei in der Zweckverwirklichung, insbesondere bei der Unterstützung von Personen, die nicht Angehörige oder Nutzerinnen oder Nutzer der Stifterinnen sind.

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