CHE-114.887.818

Kinderanwaltschaft Schweiz

Informazioni di base

CHE-114.887.818
Heimatstrasse 25
8008 Zürich
📍 Mappa ↗
Associazione
Aggiornato: 21.05.2026 00:25 · Zefix ↗

Persone iscritte (12)

a Aadorf, di Hagenbuch
Kollektivunterschrift zu zweien
a Hombrechtikon, di Greifensee
Kollektivunterschrift zu zweien
a Bern, di Walzenhausen
Co-Präsident des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien
a Zumikon, di Zürich
Co-Präsidentin des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien
a Zürich, di Zürich
Mitglied des Vorstandes
ohne Zeichnungsberechtigung
a Savigny, di Conthey
Mitglied des Vorstandes
ohne Zeichnungsberechtigung
a Neuchâtel, di Val-de-Ruz
Mitglied des Vorstandes
ohne Zeichnungsberechtigung
a Zürich, di Rehetobel
Mitglied des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien
a Schaffhausen, di Schaffhausen
Mitglied des Vorstandes
ohne Zeichnungsberechtigung
a Illnau-Effretikon, di Basel
Mitglied des Vorstandes
ohne Zeichnungsberechtigung
a Fribourg, di Gossau (SG)
Mitglied des Vorstandes
ohne Zeichnungsberechtigung
a Wohlen, di Zürich
Vizepräsidentin des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien

Persone iscritte (storico) (6)

a Stäfa, di Zürich
Kollektivunterschrift zu zweien
fino al 01.03.2024
Mendez Rachel Cessata
a Wettingen, di Brugg
Kollektivunterschrift zu zweien
fino al 01.03.2024
Duse Eva Cessata
a Zürich, di Herisau
Kollektivunterschrift zu zweien
fino al 01.03.2024
a Mettmenstetten, di Mettmenstetten
Mitglied des Vorstandes
ohne Zeichnungsberechtigung
fino al 01.03.2024
a Zürich, di Höri
Mitglied des Vorstandes
ohne Zeichnungsberechtigung
fino al 01.03.2024
Hotz Sandra Cessata
a Thalwil, di Bubikon
Mitglied des Vorstandes
ohne Zeichnungsberechtigung

Scopo

Der Verein Kinderanwaltschaft Schweiz bezweckt, dass Rechtsvertretungen von Kindern und Jugendlichen in gerichtlichen und verwaltungsrechtlichen Verfahren qualifiziert durchgeführt werden; dass in solchen Verfahren dem Grundsatz der vorrangigen Berücksichtigung des übergeordneten Kindesinteresses gemäss Art. 3 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes vom 20.11.1989 (UN-KRK), dem Recht des Kindes auf Meinungsäusserung und Partizipation gemäss Art. 12 UNKRK, dem Recht von Kindern und Jugendlichen auf Schutz gemäss Art. 11 der Bundesverfassung und den «Child-friendly Justice»-Leitlinien des Europarates uneingeschränkt nachgelebt wird; dass das Institut der unabhängigen Rechtsvertretung von Kindern und Jugendlichen in der schweizerischen Gesetzgebung und im Justizwesen gefördert und verbreitet wird; dass Kindern der Zugang zu einer unabhängigen und qualifizierten Rechtsvertretung ermöglicht wird. Er versucht diesen Zweck insbesondere zu erreichen durch: Entwicklung und Einführung von Standards für die Durchführung von Rechtsvertretungen von Kindern und Jugendlichen; Kontrolle der Einhaltung der Standards; Organisation von Fort- und Weiterbildungen und Förderung der Qualitätssicherung; Evaluation der Praxis unter besonderer Berücksichtigung der Erfahrungen von Kindern und Jugendlichen, für die eine Rechtsvertretung eingerichtet wurde; Öffentlichkeitsarbeit; Intra- und internationale Vernetzung. Der Verein verfolgt ausschliesslich gemeinnützige Zwecke. Er ist nicht gewinnorientiert. Der Verein ist unabhängig, überkonfessionell und parteipolitisch neutral.

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