CHE-476.327.926
Jordan Betriebs GmbH in Liquidation
Persone iscritte (1)
Scopo
Führung von Gastronomiebetrieben aller Art; Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Gastroartikeln; Erwerb und Veräusserung von Liegenschaften; Tätigung von Patent- und Lizenzgeschäften; Beteiligungen; Erwerb, Belastung, Veräusserung und Verwaltung von Grundeigentum; Vornahme von Finanzierungen sowie Eingehung von Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte.
Pubblicazioni FUSC
11.06.2026
#b1c8a6f1-0084-414b-8b87-cacfb11e69a2
KK04
Kollokationsplan und Inventar Jordan Betriebs GmbH
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
↓ Dettagli
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten.
Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Anfechtungsfrist Kollokationsplan: 20 Tage
Ablauf der Frist: 01.07.2026
Ablauf der Frist: 01.07.2026
Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage
Ablauf der Frist: 21.06.2026
Ablauf der Frist: 21.06.2026
Betreibungs- und Konkursamt des Kantons Obwalden - Dienststelle Konkurs, Enetriederstrasse 1, 6060 Sarnen
Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen beim Kantonsgericht des Kantons Obwalden und Beschwerden gegen das Inventar innert 10 Tagen beim Obergericht des Kantons Obwalden, beides seit Bekanntgabe im Schweizerischen Handelsamtsblatt, anzuheben, andernfalls der Kollokationsplan und das Inventar als anerkannt betrachtet werden.
Sofern die Mehrheit der Gläubiger nicht bis zum 21. Juni 2026 schriftlich (eingeschrieben) dagegen opponiert, verzichtet die Konkursverwaltung namens der Konkursmasse auf die Geltendmachung der Inventarpositionen Nr. 2 (Anfechtungsansprüche) und Nr. 3 (Verantwortlichkeitsansprüche). Falls diesem Verzicht stattgegeben wird, haben die Gläubiger die Möglichkeit, beim unterzeichnenden Konkursamt bis zum 1. Juli 2026 gemäss Art. 260 SchKG die Abtretung dieses Anspruches zu verlangen. Die vorhandenen Unterlagen liegen den Gläubigern nach Voranmeldung beim Konkursamt zur Einsicht auf.
Sofern die Mehrheit der Gläubiger nicht bis zum 21. Juni 2026 schriftlich (eingeschrieben) dagegen opponiert, verzichtet die Konkursverwaltung namens der Konkursmasse auf die Geltendmachung der Inventarpositionen Nr. 2 (Anfechtungsansprüche) und Nr. 3 (Verantwortlichkeitsansprüche). Falls diesem Verzicht stattgegeben wird, haben die Gläubiger die Möglichkeit, beim unterzeichnenden Konkursamt bis zum 1. Juli 2026 gemäss Art. 260 SchKG die Abtretung dieses Anspruches zu verlangen. Die vorhandenen Unterlagen liegen den Gläubigern nach Voranmeldung beim Konkursamt zur Einsicht auf.
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