CHE-485.438.619

Jakaj Top Speed GmbH

Informazioni di base

CHE-485.438.619
Industriestrasse 173a
8957 Spreitenbach
📍 Mappa ↗
Sagl – Società a garanzia limitata
20'000.00 CHF
Aggiornato: 24.05.2026 08:34 · Zefix ↗

Persone iscritte (1)

a Spreitenbach
Gesellschafter und Geschäftsführer
Einzelunterschrift

Scopo

Die Gesellschaft bezweckt die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Glasfasertechnik, insbesondere Planung, Installation und Wartung. Weiter bezweckt die Gesellschaft den Handel mit Waren im Bereich der Glasfasertechnik. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Sicherheiten für Verbindlichkeiten verbundener Gesellschaften und Dritte abgeben.

Pubblicazioni FUSC

27.08.2026 #ff30a399-04e7-4e01-9c90-b6f489915daa
KK01
Vorläufige Konkursanzeige Jakaj Top Speed GmbH Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. <br />Publikation nach Art. 222 SchKG.
↓ Dettagli
Datum der Konkurseröffnung: 24.08.2026

Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später.
Publikation nach Art. 222 SchKG.

Dritte, die Vermögen der konkursiten Person verwahren oder bei denen diese Guthaben hat, haben sich beim Konkursamt zu melden (Art. 222 SchKG). /ds

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