CHE-279.229.271

Hermann Hauswartung + Renovation GmbH in Liquidation

Informazioni di base

CHE-279.229.271
Hohlweg 3
4125 Riehen
📍 Mappa ↗
Sagl – Società a garanzia limitata
20'000.00 CHF
Aggiornato: 18.06.2026 06:29 · Zefix ↗

Persone iscritte (1)

a Riehen, di Scuol
Gesellschafter und Geschäftsführer
Einzelunterschrift

Scopo

Der Zweck der Gesellschaft ist das Ausführen von und die Beratung im Zusammenhang mit Reinigungsarbeiten, Hauswartungen, Kundenmaurerarbeiten, Umgebungsarbeiten und artverwandten Dienstleistungen, das Führen eines Baugeschäfts sowie der Handel mit Reinigungsprodukten und Waren aller Art. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, den Betrieb verwandter Geschäftszweige aufnehmen, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Liegenschaften erwerben, verwalten und veräussern sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder mit diesem im Zusammenhang stehen.

Pubblicazioni FUSC

17.06.2026 #33656ed2-6132-4da5-8b2a-795379b1156d
KK04
Kollokationsplan und Inventar Hermann Hauswartung + Renovation GmbH Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
↓ Dettagli
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten.
Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.

Kollokationsplan und Inventar liegen den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind beim Zivilgericht, Beschwerden gegen das Inventar bei der Aufsichtsbehörde über das Konkursamt anhängig zu machen.

Anfechtungsfrist Kollokationsplan: 20 Tage
Ablauf der Frist: 07.07.2026

Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage
Ablauf der Frist: 27.06.2026

Konkursamt Basel-Stadt, Bäumleingasse 5, Postfach 230, 4001 Basel

Aufsichtsbehörde über das Betreibungs- und Konkursamt Basel-Stadt, Postfach, 4001 Basel

Zivilgericht Basel-Stadt, Postfach, 4001 Basel

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