CHE-109.428.391

Global Trade Solutions AG in Liquidation

Informazioni di base

CHE-109.428.391
Gewerbestrasse 19
6314 Unterägeri
📍 Mappa ↗
SA – Società anonima
100'000.00 CHF
Aggiornato: 23.05.2026 00:43 · Zefix ↗

Persone iscritte (2)

a Unterägeri
Mitglied des Verwaltungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
a Panama City
Präsident des Verwaltungsrates
Einzelunterschrift

Persone iscritte (storico) (5)

Raz Amit Cessata
a Modin
Direktor
ohne Zeichnungsberechtigung
fino al 14.11.2019
Treger Eitan Cessata
a Shoham
Direktor
ohne Zeichnungsberechtigung
fino al 14.11.2019
a Unterägeri, di Oberbüren
Mitglied des Verwaltungsrates
Einzelunterschrift
fino al 20.02.2019
a Wädenswil, di Menznau
Mitglied des Verwaltungsrates
Einzelunterschrift
fino al 31.10.2018
Pichugin Dmytro Cessata
a Zürich
Mitglied des Verwaltungsrates
Einzelunterschrift
fino al 21.12.2016

Scopo

Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Vermögens- und Anlageberatung, Finanz- und Organisationsplanung, Management- und Family-Office-Dienstleistungen, Besorgung von administrativen Arbeiten aller Art und Erbringen von unterstützenden Dienstleistungen im Bereich der allgemeinen Finanz- und Vermögensberatung sowie Übernahme von Mandaten in diesen Bereichen; vollständige Zweckumschreibung gemäss Statuten

Pubblicazioni FUSC

20.08.2026 #91c9625f-e345-4e4d-9da3-008acf58833a
KK04
Kollokationsplan und Inventar Global Trade Solutions AG Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
↓ Dettagli
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten.
Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.

Anfechtungsfrist Kollokationsplan: 20 Tage
Ablauf der Frist: 09.09.2026

Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage
Ablauf der Frist: 30.08.2026

Konkursamt des Kantons Zug, Industriestrasse 24, 6300 Zug

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