CHE-109.855.155

Genossenschaft Seniorenwohnungen Wolfgässli

Informazioni di base

CHE-109.855.155
Sattleracherstrasse 13
8413 Neftenbach
📍 Mappa ↗
Gen
Aggiornato: 20.05.2026 22:24 · Zefix ↗

Persone iscritte (4)

a Neftenbach, di Spiez
Mitglied der Verwaltung
Kollektivunterschrift zu zweien
a Neftenbach, di Sevelen
Mitglied der Verwaltung
Kollektivunterschrift zu zweien
a Neftenbach, di Wiesendangen
Mitglied der Verwaltung
Kollektivunterschrift zu zweien
a Neftenbach, di Neftenbach
Präsident der Verwaltung
Kollektivunterschrift zu zweien

Persone iscritte (storico) (3)

a Neftenbach, di Pfungen
Mitglied der Verwaltung
Kollektivunterschrift zu zweien
fino al 08.09.2025
Jordi Ursula Cessata
a Neftenbach, di Wyssachen
Mitglied der Verwaltung
Kollektivunterschrift zu zweien
fino al 08.09.2025
Wuffli Urs Cessata
a Neftenbach, di Bern
Mitglied der Verwaltung
Kollektivunterschrift zu zweien
fino al 08.09.2025

Scopo

Die Genossenschaft verfolgt den Zweck, in gemeinsamer Selbsthilfe und Mitverantwortung ihren Mitgliedern guten und preisgünstigen Wohnraum zu verschaffen und zu erhalten. Sie fördert das Zusammenleben im Sinne gesamtgesellschaftlicher Verantwortung und gegenseitiger Solidarität. Die Genossenschaft bezweckt den Bau oder den Kauf sowie den Betrieb von Wohnungen für, Senioren/Innen. Die Tätigkeit der Genossenschaft ist gemeinnützig und nicht gewinnorientiert. Die Genossenschaft vermietet die Wohnungen in erster Linie an ihre älteren Mitglieder (ab Alter 60), zweitens an Bewohner/Innen bzw. Bürger/Innen der Gemeinde Neftenbach und erst anschliessend an Dritte. Einzelheiten regelt der Vorstand im Vermietungsreglement. Die Mitglieder sind verpflichtet, selber in den von ihnen gemieteten Wohnungen zu wohnen und dort zivilrechtlichen Wohnsitz zu haben. Die ganze oder teilweise Untervermietung einer Wohnung oder einzelner Zimmer ist nur mit vorgängiger Zustimmung des Vorstandes zulässig. Der Vorstand kann die Zustimmung zu einem entsprechenden Gesuch aus den in Art. 262 Abs. 2 OR genannten Gründen verweigern. Als wesentliche Nachteile bei der Untervermietung der ganzen Wohnung gelten insbesondere deren mehr als einjährige Dauer, die mehr als zweimalige Untervermietung im laufenden Mietverhältnis, die Untervermietung an Personen, welche die Vermietungsrichtlinien gemäss Vermietungsreglement nicht erfüllen sowie der Umstand, dass die Mitglieder nicht eindeutig darlegen können, dass sie die Wohnung nach Ablauf der Untervermietung wieder selber bewohnen werden. Bei Untervermietung einzelner Zimmer entsteht der Genossenschaft auch ein wesentlicher Nachteil, wenn damit Vermietungsrichtlinien gemäss Vermietungsreglement umgangen werden. Der Vorstand kann die tage- oder wochenweise Untervermietung an Dritte erlauben.

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