CHE-111.998.545

Förder- und Unterstützungsstiftung der Schweizerischen Zahntechniker-Vereinigung

Informazioni di base

CHE-111.998.545
c/o Schweizerische Zahntechniker-Vereinigung
Tägerhardring 8
5436 Würenlos
📍 Mappa ↗
Stift
Aggiornato: 24.05.2026 07:50 · Zefix ↗

Persone iscritte (3)

a Courtepin, di Bern
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
a Schöftland, di Schwyz
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
a Lupfig, di Val-de-Charmey
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien

Persone iscritte (storico) (1)

Eitler Erwin Cessata
a Köniz
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
fino al 09.12.2025

Scopo

Die Stiftung bezweckt die Gewährung von Unterstützungen oder Beiträgen: an überlebende Ehegatten eines verstorbenen Mitgliedes der Schweizerischen Zahntechniker-Vereinigung, gleichgültig unter welchem Güterstand sich die Ehe befand, sofern die Ehegatten im Zeitpunkt des Todes nicht gemäss Art. 117 f. ZGB infolge eines Gerichtsurteils getrennt leben; an die Kinder eines verstorbenen Mitgliedes der Schweizerischen Zahntechniker-Vereinigung; an die Eltern eines verstorbenen Mitgliedes der Schweizerischen Zahntechniker-Vereinigung. Sind keine der vorgenannten Personen vorhanden, so ist der Stiftungsrat berechtigt aber nicht verpflichtet, allfälligen anderen verwandten oder nichtverwandten Personen, die den Verstorbenen regelmässig finanziell oder durch andere Zuwendungen unterstützt haben, oder die dem Verstorbenen regelmässig unterstützt wurden, einen Beitrag bis zur Höhe des dem Ehegatten, den Kindern oder den Eltern zustehenden Sterbegeldes auszurichten, jedoch nur soweit der Verstorbene eigene Beiträge geleistet hat. Zuwendungen im Sinne dieser Vorschrift dürfen jedoch nur an natürliche Personen ausbezahlt werden. Im Übrigen vergleiche Stiftungsurkunde.

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