Persone iscritte (6)
a Schalkwijk
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
a Küsnacht ZH, di Basel
Präsident des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
a Nürensdorf, di Winterthur
Präsident des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Persone iscritte (storico) (8)
fino al 07.04.2026
fino al 07.04.2026
fino al 07.04.2026
Schiller Uwe
Cessata
a Schwerzenbach, di Schwerzenbach
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
fino al 07.04.2026
fino al 07.04.2026
fino al 07.04.2026
Thiel Dr. Wolfgang
Cessata
a Meerbusch
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
fino al 07.04.2026
Gunz Niedermann Florian
Cessata
a Zürich, di Malters
Mitglied des Verwaltungsrates
Einzelunterschrift
fino al 07.04.2026
Scopo
Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb, das Halten, die Veräusserung, die Verwaltung, die Leitung und die Finanzierung von Unternehmen jeder Art im In- und Ausland. Die Gesellschaft kann im ln- und Ausland Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen errichten und sich im ln- und Ausland an anderen Unternehmen beteiligen. Die Gesellschaft kann Grundstücke und Immaterialgüterrechte erwerben, halten und veräussern. Die Gesellschaft kann auch alle kommerziellen, finanziellen und anderen Tätigkeiten ausüben, welche mit dem Zweck der Gesellschaft direkt oder indirekt im Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann zudem ihren direkten oder indirekten Mutter-, Schwester- und Tochtergesellschaften sowie Dritten, einschliesslich ihren direkten oder indirekten Aktionären sowie deren direkten oder indirekten Tochtergesellschaften, direkte oder indirekte Finanzierungen gewähren und für eigene Verbindlichkeiten sowie solchen von anderen Gesellschaften (einschliesslich ihren direkten oder indirekten Mutter-, Schwester- und Tochtergesellschaften sowie Dritten, einschliesslich ihren direkten oder indirekten Aktionären sowie deren direkten oder indirekten Tochtergesellschaften) Sicherheiten aller Art stellen, einschliesslich mittels Pfandrechten an oder fiduziarischen Übereignungen von Aktiven der Gesellschaft oder Garantien jedwelcher Art, ob entgeltlich oder nicht. Weiter kann sie mit den oben genannten Gesellschaften einen Liquiditätsausgleich/Konzentration der Nettoliquidität (Cash Pooling) betreiben oder sich einem solchen anschliessen, inklusive periodischem Kontoausgleich (Zero Balancing). Dies auch unter Vorzugskonditionen ohne Zins, unter Ausschluss der Gewinnstrebigkeit der Gesellschaft und unter Eingehung von Klumpenrisiken.