CHE-212.257.073
er Resources AG in Liquidation
Persone iscritte (0)
Nessuna persona iscritta.
Scopo
Beteiligung in kotierten und nicht kotierten in- und ausländischen Gesellschaften. Sie kann alle Geschäfte tätigen, welche geeignet sind, die Entwicklung des Unternehmens und die Erreichung des Gesellschaftszweckes zu fördern oder zu erleichtern, insbesondere ganzheitliche Unterstützung innovativer und zukunftsorientierter Unternehmungen. Weiter kann die Gesellschaft Kapital an kleinere und mittlere Unternehmungen zur Verfügung stellen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen in der Schweiz und im Ausland errichten. Sie kann Grundstücke, Urheberrechte, Patente und Lizenzen aller Art erwerben und veräussern.
Pubblicazioni FUSC
14.07.2026
#1ae2707b-18dc-4514-bcec-7a5333afb92b
KK02
Konkurspublikation/Schuldenruf er Resources AG
Die Gläubiger des Schuldners und alle, die Ansprüche auf die in seinem Besitz befindlichen Vermögensstücke haben, werden aufgefordert, ihre Forderungen oder Ansprüche samt Beweismitteln (Schuldscheine, Buchauszüge usw.) innert der genannten Frist bei der Kontaktstelle einzugeben. Schuldner des Konkursiten haben sich innert der gleichen Frist bei der Kontaktstelle zu melden; Straffolge bei Unterlassung nach Art. 324 Ziff. 2 StGB. Personen, die Sachen des Schuldners als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, werden aufgefordert, diese innert der gleichen Frist der Kontaktstelle zur Verfügung zu stellen; Straffolge bei Unterlassung (Art. 324 Ziff. 3 StGB). Das Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung ungerechtfertigt unterbleibt. Die angegebene Kontaktstelle gilt auch für Beteiligte, die im Ausland wohnen. <br />Publikation nach Art. 231 und 232 SchKG sowie Art. 29 und 123 der Vo des Bundesgerichtes über die Zwangsverwertung von Grundstücken (VZG). Des Weiteren gilt die angegebene Kontaktstelle für ausländische Gläubiger als Zustellungsort, sofern kein anderer Zustellungsort in der Schweiz bezeichnet wird.
↓ Dettagli
Art des Konkursverfahrens: summarisch
Datum der Konkurseröffnung: 11.12.2025
Soweit bewegliche Sachen in die Konkursmasse fallen, erachtet sich die Konkursverwaltung als von den Gläubigern ermächtigt, freihändig, en bloc oder stückweise zu verkaufen bzw. zu versteigern, sofern nicht die Mehrheit der bekannten Gläubiger innert der Eingabefrist bei der Konkursverwaltung schriftlich Einsprache erhebt. Stillschweigen gilt als Zustimmung.