CHE-358.728.103

DSS Dynamic Solution System GmbH in Liquidation

Informazioni di base

CHE-358.728.103
Reinacherstrasse 117
4053 Basel
📍 Mappa ↗
Sagl – Società a garanzia limitata
20'000.00 CHF
Aggiornato: 01.07.2026 04:51 · Zefix ↗

Persone iscritte (1)

a Pratteln, di Basel
Gesellschafter und Geschäftsführer
Einzelunterschrift

Persone iscritte (storico) (3)

Erdinc Özcan Cessata
a Oberwil, di Liestal
Gesellschafter und Geschäftsführer
Einzelunterschrift
fino al 04.08.2023
Erdinc Özcan Cessata
a Münchenstein, di Liestal
Gesellschafter und Geschäftsführer
Einzelunterschrift
fino al 30.09.2022
Canakci Onur Cessata
a Ettingen
Gesellschafter und Vorsitzender der Geschäftsführung
Einzelunterschrift
fino al 26.10.2020

Scopo

Die Gesellschaft bezweckt die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Stark- und Schwachstrom, Sicherheits- und Videoüberwachung, Neu- und Umbauten, Informatik und Solarstromanlagen, insbesondere Beratung, Planung und Realisierung von Projekten sowie Unterhalt und Service. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundstücke, Lizenzen, Patente und andere immaterielle Werte erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.

Pubblicazioni FUSC

30.06.2026 #d7dbffed-f567-4a1b-a3ff-eaf650e04a59
KK02
Konkurspublikation/Schuldenruf DSS Dynamic Solution System GmbH Die Gläubiger des Schuldners und alle, die Ansprüche auf die in seinem Besitz befindlichen Vermögensstücke haben, werden aufgefordert, ihre Forderungen oder Ansprüche samt Beweismitteln (Schuldscheine, Buchauszüge usw.) innert der genannten Frist bei der Kontaktstelle einzugeben. Schuldner des Konkursiten haben sich innert der gleichen Frist bei der Kontaktstelle zu melden; Straffolge bei Unterlassung nach Art. 324 Ziff. 2 StGB. Personen, die Sachen des Schuldners als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, werden aufgefordert, diese innert der gleichen Frist der Kontaktstelle zur Verfügung zu stellen; Straffolge bei Unterlassung (Art. 324 Ziff. 3 StGB). Das Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung ungerechtfertigt unterbleibt. Die angegebene Kontaktstelle gilt auch für Beteiligte, die im Ausland wohnen. <br />Publikation nach Art. 231 und 232 SchKG sowie Art. 29 und 123 der Vo des Bundesgerichtes über die Zwangsverwertung von Grundstücken (VZG). Des Weiteren gilt die angegebene Kontaktstelle für ausländische Gläubiger als Zustellungsort, sofern kein anderer Zustellungsort in der Schweiz bezeichnet wird.
↓ Dettagli
Art des Konkursverfahrens: summarisch

Datum der Konkurseröffnung: 02.03.2026

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