CHE-102.392.852
City-Passage AG in Liquidation
Persone iscritte (0)
Nessuna persona iscritta.
Scopo
Ladengeschäfte, Schaukästen und Reklamewände, insbesondere in der Fussgängerunterführung der Frohburgstrasse in Olten, erstellen, vermieten und verwalten. Kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen sowie andere Unternehmen erwerben oder erworbene verkaufen, Grundeigentum und Wertschriften erwerben, verwalten, vermitteln und veräussern, Darlehen aufnehmen und gewähren, Garantien und andere Sicherheiten stellen, Immaterialgüterrechte erwerben, verwalten und verwerten, ferner alle kommerziellen, finanziellen und anderen Geschäfte tätigen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen.
Pubblicazioni FUSC
24.07.2026
#9a394728-1a2c-4564-ba7b-2c951f83ebcd
Mutazione
Mutation City-Passage AG, Olten, neu City-Passage AG in Liquidation
Die Mutation der aufgeführten Rechtseinheit wurde im Handelsregister vorgenommen. <br />Publikation nach HRegV Art. 9 und Art. 35.
↓ Dettagli
City-Passage AG in Liquidation
Frohburgstrasse 17
4600 Olten
Frohburgstrasse 17
4600 Olten
City-Passage AG, in Olten, CHE-102.392.852, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 94 vom 16.05.2017, Publ. 3524281). Firma neu: City-Passage AG in Liquidation. Mit Urteil des Amtsgerichtspräsidenten von Olten-Gösgen, in Olten, vom 26.06.2026 wurde die Gesellschaft gemäss Art. 731b OR aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.
Tagesregister-Nr. 4329 vom 21.07.2026
Vorangehende Publikation im SHAB: Nr. 94, Datum: 16.05.2017
Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Solothurn
22.07.2026
#2bcee493-5069-48ab-8d59-0212571678bd
KK01
Vorläufige Konkursanzeige City-Passage AG
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. <br />Publikation nach Art. 222 SchKG.
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Datum des Auflösungsentscheids: 20.07.2026
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später.
Publikation nach Art. 222 SchKG.
Publikation nach Art. 222 SchKG.
Aufgelöste Gesellschaft gemäss Art. 731b OR
Das Richteramt Olten-Gösgen hat mit Entscheid vom 26.06.2026 bezüglich der genannten Gesellschaft die Auflösung verfügt und gleichzeitig die Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.
Vollstreckbarkeitserklärung mit Wirkung ab 20.07.2026.
Vollstreckbarkeitserklärung mit Wirkung ab 20.07.2026.