CHE-105.195.549

casa swiss bau gmbh in Liquidation

Informazioni di base

CHE-105.195.549
Eschenstrasse 8
8603 Schwerzenbach
📍 Mappa ↗
Sagl – Società a garanzia limitata
20'000.00 CHF
Aggiornato: 21.05.2026 13:39 · Zefix ↗

Persone iscritte (1)

a Schwerzenbach, di Habkern
Gesellschafter und Geschäftsführer
Einzelunterschrift

Persone iscritte (storico) (1)

a Dietlikon, di Habkern
Gesellschafter und Geschäftsführer
Einzelunterschrift

Scopo

Die Gesellschaft bezweckt die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Generalunternehmung, Bautreuhand, Bauadministration und Bauplanung. Ferner bezweckt die Gesellschaft die Führung eines Betriebes für Hoch- und Tiefbauarbeiten, sowie Arbeiten aller Art im Bereich Bau- und Haustechnik. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen, sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- undAusland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen, sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.

Pubblicazioni FUSC

18.08.2026 #a1d63417-06cc-40f8-a5c1-9639f2b4d7be
KK04
Kollokationsplan und Inventar casa swiss bau gmbh in Liquidation Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
↓ Dettagli
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten.
Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.

Anfechtungsfrist Kollokationsplan: 20 Tage
Ablauf der Frist: 07.09.2026

Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage
Ablauf der Frist: 28.08.2026

Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Dübendorf, Bettlistrasse 28, 8600 Dübendorf

Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 18.08.2026 beim zuständigen Gericht rechtshängig zu machen.
Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig.

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