CHE-467.497.392
Bobex AG in Liquidation
Persone iscritte (3)
a Egg, di Schwarzenburg
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Persone iscritte (storico) (2)
fino al 29.08.2023
Nydegger Patrik Thomas
Cessata
a Hinwil, di Schwarzenburg
Mitglied des Verwaltungsrates
Einzelunterschrift
Scopo
Die Gesellschaft bezweckt den Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Teppichen, Bodenbelägen, und Kunststofffolien, sowie die Erbringung von Dienstleistungen aller Art in diesem Bereich; ferner die Verwertung von Patenten, Lizenzen und Handelsmarken. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie Immobilien im In- und Ausland erwerben und Finanzierungen für eigene und fremde Rechnung durchführen und alle kommerziellen, finanziellen und anderen Geschäfte tätigen, die mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Sie kann ihre direkten und indirekten Tochtergesellschaften Darlehen oder andere Finanzierungen gewähren und für Verbindlichkeiten von solchen Gesellschaften Sicherheiten aller Art stellen. Die Gesellschaft kann Grundstücke im In- und Ausland erwerben, verwalten und veräussern.
Pubblicazioni FUSC
22.05.2026
#25d215e5-32f8-48b1-9c64-8a5d114d0943
KK04
Kollokationsplan und Inventar Bobex AG in Liquidation
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
↓ Dettagli
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten.
Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden.
Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig.
Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind beim Konkursamt Uster schriftlich einzureichen:
Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG
- zur Bestreitung der von der Konkursverwaltung anerkannten Eigentumsansprachen,
- zur Bestreitung der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet,
- der Verantwortlichkeitsansprüche unter allen Titeln und in unbestimmter Höhe gegenüber den Organen.
Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 31 SchKG i.V.m. Art. 145 ZPO).
Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig.
Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind beim Konkursamt Uster schriftlich einzureichen:
Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG
- zur Bestreitung der von der Konkursverwaltung anerkannten Eigentumsansprachen,
- zur Bestreitung der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet,
- der Verantwortlichkeitsansprüche unter allen Titeln und in unbestimmter Höhe gegenüber den Organen.
Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 31 SchKG i.V.m. Art. 145 ZPO).
Anfechtungsfrist Kollokationsplan: 20 Tage
Ablauf der Frist: 11.06.2026
Ablauf der Frist: 11.06.2026
Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage
Ablauf der Frist: 01.06.2026
Ablauf der Frist: 01.06.2026
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Uster, Zürichstrasse 1, 8610 Uster