Persone iscritte (7)
a Mühlethurnen (Thurnen), di Quarten
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
a Bern, di Rüttenen
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
a Lohn-Ammannsegg, di Eggiwil
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
a Bellmund, di Rohrbachgraben
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
a Rüschlikon, di Ilanz/Glion
Vizepräsidentin des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Persone iscritte (storico) (6)
Ernst Hans-Peter
Cessata
a Bern, di Aarwangen und Bern
Geschäftsführer
Kollektivunterschrift zu zweien
fino al 09.01.2026
Barth Markus Stephan Hermann
Cessata
a Langnau im Emmental, di Basel
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
fino al 20.05.2025
Flury Hans
Cessata
a Bolligen, di Jenaz
Vizepräsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
fino al 30.05.2024
fino al 22.01.2019
Pohle Michael
Cessata
a Hinterkappelen (Wohlen bei Bern), di Wohlen bei Bern
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
fino al 29.12.2017
Willich Andreas Michael
Cessata
a Bern, di Bern
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
fino al 09.11.2017
Scopo
Die Stiftung bezweckt den Erhalt und die Präsentation, insbesondere das Ausstellen, Vermarkten und Verfilmen von Kulturgut des öffentlichen Verkehrs, insbesondere von Fahrzeugen, Gebäuden, Plakaten, Modellen, Ausstellungsmaterial und weiterem Sammlungsgut mit Bezug zur BLS AG. Die Stiftung bezweckt innerhalb des Kantons Bern bzw. ausserhalb entlang des Netzes der BLS AG die Unterstützung und Förderung der Umwelt, der Natur und des öffentlichen Verkehrs, den Erhalt und die Darstellung/Präsentation von Kulturgut des Tourismus, Publikation und andere Veröffentlichungen in diesem Zusammenhang sowie die Durchführung und Unterstützung kultureller Anlässe und touristischer Aktionen. Die Stiftung kann zur Erreichung des Stiftungszweckes Unternehmungen gründen, sich an anderen Unternehmungen beteiligen sowie solche betreiben oder betreiben lassen. Sie kann Grundstücke erwerben, überbauen und allenfalls wieder veräussern. Gewinn und Kapital der Stiftung sind ausschliesslich dem vorstehend genannten Zweck gewidmet. Erwerbszwecke sind ausgeschlossen. Vorhaben, für deren Verwirklichung eine öffentlich-rechtliche gesetzliche Verpflichtung besteht, dürfen nicht unterstützt werden.