CHE-351.650.457

BlinkLabs AG in Liquidation

Informazioni di base

CHE-351.650.457
c/o Juha Hokkanen
Schindlerstrasse 14
8006 Zürich
📍 Mappa ↗
SA – Società anonima
100'000.00 CHF
Aggiornato: 11.06.2026 04:43 · Zefix ↗

Persone iscritte (1)

a Zürich
Mitglied des Verwaltungsrates
Einzelunterschrift

Persone iscritte (storico) (2)

Feusi Markus Cessata
a Hochdorf, di Freienbach
Liquidator
Einzelunterschrift
fino al 10.04.2026
a Zürich
Mitglied des Verwaltungsrates
Einzelunterschrift
fino al 10.04.2026

Scopo

Die Gesellschaft bezweckt die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Informatik, insbesondere Softwareentwicklungen und Softwareprodukte sowie den Handel mit Waren aller Art. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.

Pubblicazioni FUSC

10.06.2026 #3671c2c0-b4e5-4174-b257-90f6a7fe33f1
KK02
Konkurspublikation/Schuldenruf BlinkLabs AG in Liquidation Die Gläubiger des Schuldners und alle, die Ansprüche auf die in seinem Besitz befindlichen Vermögensstücke haben, werden aufgefordert, ihre Forderungen oder Ansprüche samt Beweismitteln (Schuldscheine, Buchauszüge usw.) innert der genannten Frist bei der Kontaktstelle einzugeben. Schuldner des Konkursiten haben sich innert der gleichen Frist bei der Kontaktstelle zu melden; Straffolge bei Unterlassung nach Art. 324 Ziff. 2 StGB. Personen, die Sachen des Schuldners als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, werden aufgefordert, diese innert der gleichen Frist der Kontaktstelle zur Verfügung zu stellen; Straffolge bei Unterlassung (Art. 324 Ziff. 3 StGB). Das Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung ungerechtfertigt unterbleibt. Die angegebene Kontaktstelle gilt auch für Beteiligte, die im Ausland wohnen. <br />Publikation nach Art. 231 und 232 SchKG sowie Art. 29 und 123 der Vo des Bundesgerichtes über die Zwangsverwertung von Grundstücken (VZG). Des Weiteren gilt die angegebene Kontaktstelle für ausländische Gläubiger als Zustellungsort, sofern kein anderer Zustellungsort in der Schweiz bezeichnet wird.
↓ Dettagli
Art des Konkursverfahrens: summarisch

Datum des Auflösungsentscheids: 24.03.2026

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