CHE-106.023.520
Baby Rose Genossenschaft in Liquidation
Persone iscritte (2)
Persone iscritte (storico) (2)
Froidevaux Pascal
Cessata
a Bern, di Le Bémont (JU)
Vizepräsident der Verwaltung
Kollektivunterschrift zu zweien
fino al 24.09.2025
Cadruvi Seraina-Rebecca
Cessata
a Chur, di Widnau
Mitglied der Verwaltung
Kollektivunterschrift zu zweien
fino al 21.08.2023
Scopo
Wirtschaftliche Förderung und Betreuung ihrer Genossenschafter, die Fachgeschäfte oder entsprechende Abteilungen mit Artikeln für das Kleinkind und/oder die werdende Mutter führen, Förderung der Interessen der Genossenschafter durch gemeinsames Marketing, gemeinsamen Einkauf, zentralisierten Zahlungs- und Verrechnungsverkehr sowie durch Gewährung und Vermittlung umfangreicher Dienstleistungen in diesen Bereichen; die Genossenschaft kann Liegenschaften, Detailgeschäfte oder Rechte an solchen erwerben, veräussern, mieten und vermieten, Zweigniederlassungen errichten und sich an anderen Unternehmen mit ähnlichem Zweck beteiligen oder sich mit solchen zusammenschliessen.
Pubblicazioni FUSC
19.06.2026
#c4c8f6d6-2e8f-4181-b196-cebf97b049dd
KK04
Kollokationsplan und Inventar Baby Rose Genossenschaft c/o Schaer Treuhand AG
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
↓ Dettagli
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten.
Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Anfechtungsfrist Kollokationsplan: 20 Tage
Ablauf der Frist: 09.07.2026
Ablauf der Frist: 09.07.2026
Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage
Ablauf der Frist: 29.06.2026
Ablauf der Frist: 29.06.2026
Konkursamt Aargau, Obere Vorstadt 37, 5000 Aarau
Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplans sind innert 20 Tagen ab Beginn der Auflagefrist beim Bezirksgericht Zofingen, Beschwerden innert 10 Tagen bei der Schuldbetreibungs- und Konkurskommission des Obergerichts anhängig zu machen, ansonsten Plan und Inventar als anerkannt betrachtet werden./am