CHE-106.023.520

Baby Rose Genossenschaft in Liquidation

Informazioni di base

CHE-106.023.520
c/o Schaer Treuhand AG
Vordere Hauptgasse 21
4800 Zofingen
📍 Mappa ↗
Gen
Aggiornato: 20.06.2026 04:28 · Zefix ↗

Persone iscritte (2)

a Schenkon, di Schenkon
Mitglied der Verwaltung
Kollektivunterschrift zu zweien
a Naters, di Naters
Mitglied der Verwaltung
Kollektivunterschrift zu zweien

Persone iscritte (storico) (2)

a Bern, di Le Bémont (JU)
Vizepräsident der Verwaltung
Kollektivunterschrift zu zweien
fino al 24.09.2025
a Chur, di Widnau
Mitglied der Verwaltung
Kollektivunterschrift zu zweien
fino al 21.08.2023

Scopo

Wirtschaftliche Förderung und Betreuung ihrer Genossenschafter, die Fachgeschäfte oder entsprechende Abteilungen mit Artikeln für das Kleinkind und/oder die werdende Mutter führen, Förderung der Interessen der Genossenschafter durch gemeinsames Marketing, gemeinsamen Einkauf, zentralisierten Zahlungs- und Verrechnungsverkehr sowie durch Gewährung und Vermittlung umfangreicher Dienstleistungen in diesen Bereichen; die Genossenschaft kann Liegenschaften, Detailgeschäfte oder Rechte an solchen erwerben, veräussern, mieten und vermieten, Zweigniederlassungen errichten und sich an anderen Unternehmen mit ähnlichem Zweck beteiligen oder sich mit solchen zusammenschliessen.

Pubblicazioni FUSC

19.06.2026 #c4c8f6d6-2e8f-4181-b196-cebf97b049dd
KK04
Kollokationsplan und Inventar Baby Rose Genossenschaft c/o Schaer Treuhand AG Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
↓ Dettagli
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten.
Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.

Anfechtungsfrist Kollokationsplan: 20 Tage
Ablauf der Frist: 09.07.2026

Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage
Ablauf der Frist: 29.06.2026

Konkursamt Aargau, Obere Vorstadt 37, 5000 Aarau

Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplans sind innert 20 Tagen ab Beginn der Auflagefrist beim Bezirksgericht Zofingen, Beschwerden innert 10 Tagen bei der Schuldbetreibungs- und Konkurskommission des Obergerichts anhängig zu machen, ansonsten Plan und Inventar als anerkannt betrachtet werden./am

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