CHE-146.428.018
Alters- und Pflegeheime Glarus Nord (APGN)
Persone iscritte (8)
a Niederurnen (Glarus Nord), di Kirchberg SG
Mitglied
Kollektivunterschrift zu zweien
a Ennenda (Glarus), di Langnau im Emmental
Mitglied der Geschäftsleitung
Kollektivunterschrift zu zweien
a Maienfeld, di Röthenbach im Emmental
Mitglied der Geschäftsleitung
Kollektivunterschrift zu zweien
a Oberurnen (Glarus Nord), di Appenzell
Mitglied der Geschäftsleitung
Kollektivunterschrift zu zweien
Persone iscritte (storico) (7)
Knoepfel Christine
Cessata
a Obstalden (Glarus Nord), di Speicher
Mitglied
Kollektivunterschrift zu zweien
fino al 04.03.2026
Staub Fridolin
Cessata
a Bilten (Glarus Nord), di Glarus Nord
Mitglied
Kollektivunterschrift zu zweien
fino al 04.03.2026
Vuichard Pascal Bernard
Cessata
a Mollis (Glarus Nord), di Semsales
Mitglied
Kollektivunterschrift zu zweien
fino al 04.03.2026
Ragonesi Daniela
Cessata
a Näfels (Glarus Nord), di Glarus Nord
Mitglied
Kollektivunterschrift zu zweien
fino al 04.03.2026
Elmer Fridolin
Cessata
a Näfels (Glarus Nord), di Glarus Süd
Mitglied
Kollektivunterschrift zu zweien
fino al 04.03.2026
Christen Ulrich
Cessata
a Mollis (Glarus Nord), di Hasle bei Burgdorf
Mitglied der Geschäftsleitung
Kollektivunterschrift zu zweien
fino al 04.03.2026
Noser Fritz
Cessata
a Niederurnen (Glarus Nord), di Glarus Nord
Präsident
Kollektivunterschrift zu zweien
fino al 04.03.2026
Scopo
1. Zweck der Institution ist die Erbringung von Dienstleistungen, schwergewichtig für Seniorinnen und Senioren inklusive deren Umfeld, unter Beachtung der Bestimmungen der eidgenössischen und kantonalen Gesetzgebung. 2. Die Institution: a) stellt die Pflege und Betreuung der Bewohnenden sicher; b) ist auf die gute Lebensqualität der Bewohnenden ausgerichtet; c) unterstützt weitere Aufgabenstellungen hinsichtlich einer umfassenden Gesundheitsversorgung; d) kann Dienstleistungen auch für andere Gemeinden oder für weitere Institutionen erbringen; e) unterstützt massgeblich die Umsetzung der kantonalen Alterspolitik. 3. Die Institution kann alle Leistungen erbringen, Geschäfte durchführen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Institution zu fördern oder die damit direkt oder indirekt im Zusammenhang stehen. 4. Die Institution kann Grundstücke erwerben oder veräussern sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen (mit Ausnahme von Beteiligungen), die geeignet sind, den Zweck der APGN zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen. Einzelinvestitionen ab CHF 2 Millionen bis CHF 4 Millionen müssen vom Gemeinderat genehmigt werden und unterstehen dem fakultativen Referendum. Einzelinvestitionen über CHF 4 Millionen sind von der Gemeindeversammlung zu beschliessen. 5. Die Institution kann sich an Unternehmungen beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmungen ganz oder teilweise übernehmen, Unternehmungen selber gründen und Beteiligungen veräussern, sofern damit nachweislich die Eigenwirtschaftlichkeit nachhaltig gesichert und / oder die Marktposition verbessert wird. Die Zustimmung des Gemeinderates ist notwendig bei Transaktionen von mehr als CHF 100'000 oder wenn die Beteiligung der APGN nach der Transaktion mehr als einen Drittel beträgt oder wenn eine Beteiligung bei einem Verkauf die Grenze von einem Drittel wieder unterschreitet. 6. Zur Erreichung ihrer Zweckbestimmung schliesst die Institution mit ihren Kunden privatrechtliche Verträge (namentlich Miet- und Pensionsverträge) ab.