CHE-105.266.385

ACRON AG in Liquidation

Informazioni di base

CHE-105.266.385
Pelikanstrasse 18
8001 Zürich
📍 Mappa ↗
SA – Società anonima
1'384'000.00 CHF
Aggiornato: 16.07.2026 04:38 · Zefix ↗

Persone iscritte (6)

a Lachen, di Opfikon
Kollektivunterschrift zu zweien
a Zürich
Delegierter des Verwaltungsrates
Einzelunterschrift
a Düsseldorf
Delegierter des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
a Krefeld
Mitglied des Verwaltungsrates
Einzelunterschrift
a Düsseldorf
Präsident des Verwaltungsrates
Einzelunterschrift
a Rüschlikon
Vizepräsident des Verwaltungsrates
Einzelunterschrift

Persone iscritte (storico) (6)

Servier Saskia Cessata
a Zürich, di Dägerlen
Kollektivunterschrift zu zweien
fino al 04.11.2025
Hedding Jan Cessata
a Zürich
Mitglied des Verwaltungsrates
Einzelunterschrift
fino al 04.11.2025
Greter Jürg Cessata
a Zürich, di Luzern
Mitglied des Verwaltungsrates
Einzelunterschrift
fino al 04.11.2025
Bender Kai Cessata
a Meilen
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
fino al 04.11.2025
a Feusisberg
Präsident des Verwaltungsrates
Einzelunterschrift
fino al 04.11.2025
a Rüschlikon, di Wil (ZH)
Vizepräsident des Verwaltungsrates
Einzelunterschrift

Scopo

Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb, die Veräusserung, die Verwaltung und das Management von Immobilien und Beteiligungen an in- und ausländischen Unternehmen aller Art, die Gründung Schweizer Aktiengesellschaften mit allen in diesem Zusammenhang anfallenden Tätigkeiten, die Planung von Finanzierungsgeschäften, soweit diese nicht gesetzlichen Kreditinstituten vorbehalten sind, deren Übernahmen und Durchführungen und die Finanzierungsvermittlung aller Art. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.

Pubblicazioni FUSC

15.07.2026 #d3d73b42-45d2-4cfc-b5ce-1253922f4e78
KK02
Konkurspublikation/Schuldenruf ACRON AG Die Gläubiger des Schuldners und alle, die Ansprüche auf die in seinem Besitz befindlichen Vermögensstücke haben, werden aufgefordert, ihre Forderungen oder Ansprüche samt Beweismitteln (Schuldscheine, Buchauszüge usw.) innert der genannten Frist bei der Kontaktstelle einzugeben. Schuldner des Konkursiten haben sich innert der gleichen Frist bei der Kontaktstelle zu melden; Straffolge bei Unterlassung nach Art. 324 Ziff. 2 StGB. Personen, die Sachen des Schuldners als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, werden aufgefordert, diese innert der gleichen Frist der Kontaktstelle zur Verfügung zu stellen; Straffolge bei Unterlassung (Art. 324 Ziff. 3 StGB). Das Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung ungerechtfertigt unterbleibt. Die angegebene Kontaktstelle gilt auch für Beteiligte, die im Ausland wohnen. <br />Publikation nach Art. 231 und 232 SchKG sowie Art. 29 und 123 der Vo des Bundesgerichtes über die Zwangsverwertung von Grundstücken (VZG). Des Weiteren gilt die angegebene Kontaktstelle für ausländische Gläubiger als Zustellungsort, sofern kein anderer Zustellungsort in der Schweiz bezeichnet wird.
↓ Dettagli
Art des Konkursverfahrens: ordentlich

Datum der Konkurseröffnung: 28.10.2025

Erste Gläubigerversammlung:
11.08.2026, 09:00 Uhr, Au Premier, Bahnhofplatz 15, 8001 Zürich, (im Hauptbahnhof Zürich), Sitzungszimmer "Giardini"

Sämtliche Gläubiger, welche keine persönliche Einladung zur Gläubigerversammlung erhalten haben (da aus den Büchern nicht ersichtlich und nicht bekannt), können diese samt der Traktandenliste und den Ausführungen hierzu und der Vollmacht beim Konkursamt Zürich (Altstadt), zuerich-altstadt@notariate-zh.ch anfordern. Diese Einladung ist als Ausweis zur Gläubigerversammlung mitzubringen.
Sollte die erste Gläubigerversammlung vom 11.08.2026 nicht beschlussfähig sein (Art. 235 SchKG), wird den Gläubigern hiermit beantragt (vgl. Ausführungen in der Einladung zur 1. Gläubigerversammlung):
1. Die Konkursverwaltung ist zwecks Vermeidung von weiteren Kosten zu ermächtigen, die zur Konkursmasse gehörenden Aktiven nach ihrem Ermessen gesamthaft oder einzeln durch öffentliche Versteigerung, Freihandverkauf oder Bestellung eines Liquidators schnellstmöglich nach Ablauf der Eingabefrist zu verwerten sowie Dritteigentum herauszugeben. Die Gläubiger werden eingeladen, innert der Eingabefrist selbst Angebote für den Kauf des Inventars zu unterbreiten.
2. Die Konkursverwaltung ist zu ermächtigen, die für die Konkursmasse notwendigen Prozesse (insbesondere Forderungsprozesse, paulianische Anfechtungsklagen i.S. von Art. 285 ff. SchKG) einzuleiten und zu führen. Ferner ist die Konkursverwaltung zu berechtigen, Vergleichsgespräche zu führen und Vergleiche abzuschliessen.
Diese Anträge gelten unter dem Vorbehalt der Beschlüsse einer beschlussfähigen Gläubigerversammlung als angenommen, wenn nicht die Mehrheit der bekannten Gläubiger innert 10 Tagen nach dem für die Abhaltung der Versammlung festgesetzten Datum dagegen schriftlich beim Konkursamt Zürich (Altstadt) Einsprache erhebt. Bei Stillschweigen wird Zustimmung zu den Anträgen angenommen.
Für Beteiligte, welche im Ausland wohnen, gilt als Zustellungsort das Konkursamt Zürich (Altstadt), solange sie nicht einen anderen Zustellungsort in der Schweiz bezeichnen (Art. 232 Abs. 2 Ziff. 6 SchKG).

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