CHE-450.304.177
Wynental Gastro AG in Liquidation
Eingetragene Personen (1)
Ehemals eingetragene Personen (1)
Dixon Marcel
Ausgetreten
in Beinwil am See, von Spreitenbach
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 16.11.2020
Zweck
Führen von Gastronomiebetrieben, Erbringung von zugehörigen Dienstleistungen, insbesondere Catering und Gastromanagement, Organisation von Events; kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten und sich an anderen Unternehmen beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.
SHAB-Chronik
05.06.2026
#65bf3672-d284-44a0-abee-8665142764e9
Mutation
Mutation Wynental Gastro AG, Reinach (AG), neu Wynental Gastro AG in Liquidation
Die Mutation der aufgeführten Rechtseinheit wurde im Handelsregister vorgenommen. <br />Publikation nach HRegV Art. 9 und Art. 35.
↓ Details
Wynental Gastro AG in Liquidation
Neudorfstrasse 11
5734 Reinach AG
Neudorfstrasse 11
5734 Reinach AG
Wynental Gastro AG, in Reinach (AG), CHE-450.304.177, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 223 vom 16.11.2020, Publ. 1005023585). Firma neu: Wynental Gastro AG in Liquidation. Mit Verfügung des Gerichtspräsidiums Kulm vom 28.05.2026 ist über diese Gesellschaft mit Wirkung ab dem 28.05.2026, 08:55 Uhr, der Konkurs eröffnet worden.
Tagesregister-Nr. 7930 vom 02.06.2026
Vorangehende Publikation im SHAB: Nr. 223, Datum: 16.11.2020
Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Aargau
01.06.2026
#06201e71-3364-4d37-abfb-f856d90ff9c2
KK01
Vorläufige Konkursanzeige Wynental Gastro AG
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. <br />Publikation nach Art. 222 SchKG.
↓ Details
Datum der Konkurseröffnung: 28.05.2026
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später.
Publikation nach Art. 222 SchKG.
Publikation nach Art. 222 SchKG.
Dritte, die Vermögen der konkursiten Person verwahren oder bei denen diese Guthaben hat, haben sich beim Konkursamt zu melden (Art. 222 SchKG)./SA