Eingetragene Personen (1)
Zweck
Die Gesellschaft bezweckt den Kauf und Verkauf sowie die Verwaltung von Immobilien. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im ln- und Ausland beteiligen. Die Gesellschaft kann alle kommerziellen, finanziellen und anderen Tätigkeiten ausüben, welche mit dem Zweck der Gesellschaft in Zusammenhang stehen. [Anpassung aufgrund geänderter Eintragungsvorschrift].