CHE-283.056.602
R & B Dämmungen GmbH in Liquidation
Eingetragene Personen (1)
Ehemals eingetragene Personen (1)
bis 19.12.2024
Zweck
Die Gesellschaft bezweckt die Ausführung von Leitungs-, Kälte- und Lüftungsisolationen, Fugendichtungen, Brandabschottungen sowie den Handel mit Baumaterialien aller Art. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum und Immaterialgüterrechte erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Sicherheiten für Verbindlichkeiten verbundener Gesellschaften abgeben.
SHAB-Chronik
15.06.2026
#6a3a94a8-a2a1-40ef-aec8-81bc1b5b234e
Mutation
Mutation R & B Dämmungen GmbH, Emmen, neu R & B Dämmungen GmbH in Liquidation
Die Mutation der aufgeführten Rechtseinheit wurde im Handelsregister vorgenommen. <br />Publikation nach HRegV Art. 9 und Art. 35.
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R & B Dämmungen GmbH in Liquidation
Merkurstrasse 7
6020 Emmenbrücke
Merkurstrasse 7
6020 Emmenbrücke
R & B Dämmungen GmbH, in Emmen, CHE-283.056.602, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 247 vom 19.12.2024, Publ. 1006209854). Firma neu: R & B Dämmungen GmbH in Liquidation. Mit Entscheid der Einzelrichterin des Bezirksgerichts Hochdorf, Abteilung 1, vom 09.06.2026 ist über die Gesellschaft mit Wirkung ab dem 09.06.2026, 11:00 Uhr, der Konkurs eröffnet worden.
Tagesregister-Nr. 5838 vom 10.06.2026
Vorangehende Publikation im SHAB: Nr. 247, Datum: 19.12.2024
Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Luzern
10.06.2026
#c338eee0-f54d-4e7c-aba4-ae214f31f098
KK01
Vorläufige Konkursanzeige R & B Dämmungen GmbH
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. <br />Publikation nach Art. 222 SchKG.
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Datum der Konkurseröffnung: 09.06.2026
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später.
Publikation nach Art. 222 SchKG.
Publikation nach Art. 222 SchKG.