CHE-450.265.040

Old Fashion Bar AG in Liquidation

Basisinformationen

CHE-450.265.040
Fraumünsterstrasse 13
8001 Zürich
📍 Karte ↗
AG – Aktiengesellschaft
100'000.00 CHF
Datenstand: 12.06.2026 04:49 · Zefix ↗

Eingetragene Personen (0)

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Zweck

Betrieb, Führung und Beratung von und Beteiligung an Unternehmungen im Gastronomiebereich. Sie kann im In- und Ausland Liegenschaften erwerben, verwalten und veräussern. Sie kann sich an anderen Unternehmungen im ln- und Ausland beteiligen, gleichartige oder ähnliche Betriebe erwerben oder errichten und ausserdem alle Geschäfte tätigen, die mit diesem Zweck direkt oder indirekt zusammen hängen und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.

SHAB-Chronik

11.06.2026 #9d048b31-cc80-4099-9a42-c5eee24c2fff
Mutation
Mutation Old Fashion Bar AG, Zürich, neu Old Fashion Bar AG in Liquidation Die Mutation der aufgeführten Rechtseinheit wurde im Handelsregister vorgenommen. <br />Publikation nach HRegV Art. 9 und Art. 35.
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Old Fashion Bar AG in Liquidation
Fraumünsterstrasse 13
8001 Zürich

Old Fashion Bar AG, in Zürich, CHE-450.265.040, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 218 vom 09.11.2022, Publ. 1005599968). Firma neu: Old Fashion Bar AG in Liquidation. Mit Urteil vom 07.04.2026 hat das Handelsgericht des Kantons Zürich die Gesellschaft aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs gemäss Art. 731b Abs. 1bis Ziff. 3 OR angeordnet.

Tagesregister-Nr. 27103 vom 08.06.2026

Vorangehende Publikation im SHAB: Nr. 218, Datum: 09.11.2022

Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
01.06.2026 #1064d2b9-f9ff-4052-9e5a-e83dce915774
KK01
Vorläufige Konkursanzeige Old Fashion Bar AG Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. <br />Publikation nach Art. 222 SchKG.
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Datum des Auflösungsentscheids: 07.04.2026

Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später.
Publikation nach Art. 222 SchKG.

Aufgelöste Gesellschaft gemäss Art. 731b OR

Konkursamt Zürich (Altstadt), Löwenstrasse 11, PF, 8001 Zürich

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