CHE-215.012.728

HELVETIC RELIEF ASSOCIATION in Liquidation

Basisinformationen

CHE-215.012.728
c/o Amer Sharabati
Kirchstrasse 10
8953 Dietikon
📍 Karte ↗
Verein
Datenstand: 05.06.2026 04:30 · Zefix ↗

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Zweck

Der Verein setzt sich zum Ziel: Förderung der Gemeinsamkeiten und Unterstützung der Mitglieder für die optimale humanitäre Hilfe in Syrien. Der Verein ist nicht gewinnorientiert und unabhängig jeglicher politischer, philosophischer, ethnischer oder religiöser Zugehörigkeit.

SHAB-Chronik

04.06.2026 #fae0863a-d110-43c5-9798-218bc2d3ee9b
Mutation
Mutation HELVETIC RELIEF ASSOCIATION, Dietikon, neu HELVETIC RELIEF ASSOCIATION in Liquidation Die Mutation der aufgeführten Rechtseinheit wurde im Handelsregister vorgenommen. <br />Publikation nach HRegV Art. 9 und Art. 35.
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HELVETIC RELIEF ASSOCIATION in Liquidation
c/o Amer Sharabati
Kirchstrasse 10
8953 Dietikon

HELVETIC RELIEF ASSOCIATION, in Dietikon, CHE-215.012.728, Verein (SHAB Nr. 136 vom 17.07.2013, S.0, Publ. 981253). Name neu: HELVETIC RELIEF ASSOCIATION in Liquidation. Mit Urteil vom 27.05.2026 hat das Konkursgericht des Bezirksgerichts Dietikon über den Verein mit Wirkung ab dem 27.05.2026, 10.00 Uhr, den Konkurs eröffnet; demnach ist der Verein aufgelöst.

Tagesregister-Nr. 25661 vom 01.06.2026

Vorangehende Publikation im SHAB: Nr. 136, Datum: 17.07.2013

Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
29.05.2026 #86b46bd1-b98b-4e97-99b2-abab7b7d957e
KK01
Vorläufige Konkursanzeige HELVETIC RELIEF ASSOCIATION Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. <br />Publikation nach Art. 222 SchKG.
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Datum der Konkurseröffnung: 27.05.2026

Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später.
Publikation nach Art. 222 SchKG.

Anfragen und Korrespondenz sind ausschliesslich an die folgende Kontaktstelle zu richten:
Konkursamt Dietikon
vertreten durch Mobile Equipe Konkurs
Postfach
8036 Zürich
MobileEquipe@notariate-zh.ch

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