CHE-215.012.728
HELVETIC RELIEF ASSOCIATION in Liquidation
Eingetragene Personen (0)
Keine eingetragenen Personen gefunden.
Zweck
Der Verein setzt sich zum Ziel: Förderung der Gemeinsamkeiten und Unterstützung der Mitglieder für die optimale humanitäre Hilfe in Syrien. Der Verein ist nicht gewinnorientiert und unabhängig jeglicher politischer, philosophischer, ethnischer oder religiöser Zugehörigkeit.
SHAB-Chronik
04.06.2026
#fae0863a-d110-43c5-9798-218bc2d3ee9b
Mutation
Mutation HELVETIC RELIEF ASSOCIATION, Dietikon, neu HELVETIC RELIEF ASSOCIATION in Liquidation
Die Mutation der aufgeführten Rechtseinheit wurde im Handelsregister vorgenommen. <br />Publikation nach HRegV Art. 9 und Art. 35.
↓ Details
HELVETIC RELIEF ASSOCIATION in Liquidation
c/o Amer Sharabati
Kirchstrasse 10
8953 Dietikon
c/o Amer Sharabati
Kirchstrasse 10
8953 Dietikon
HELVETIC RELIEF ASSOCIATION, in Dietikon, CHE-215.012.728, Verein (SHAB Nr. 136 vom 17.07.2013, S.0, Publ. 981253). Name neu: HELVETIC RELIEF ASSOCIATION in Liquidation. Mit Urteil vom 27.05.2026 hat das Konkursgericht des Bezirksgerichts Dietikon über den Verein mit Wirkung ab dem 27.05.2026, 10.00 Uhr, den Konkurs eröffnet; demnach ist der Verein aufgelöst.
Tagesregister-Nr. 25661 vom 01.06.2026
Vorangehende Publikation im SHAB: Nr. 136, Datum: 17.07.2013
Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
29.05.2026
#86b46bd1-b98b-4e97-99b2-abab7b7d957e
KK01
Vorläufige Konkursanzeige HELVETIC RELIEF ASSOCIATION
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. <br />Publikation nach Art. 222 SchKG.
↓ Details
Datum der Konkurseröffnung: 27.05.2026
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später.
Publikation nach Art. 222 SchKG.
Publikation nach Art. 222 SchKG.
Anfragen und Korrespondenz sind ausschliesslich an die folgende Kontaktstelle zu richten:
Konkursamt Dietikon
vertreten durch Mobile Equipe Konkurs
Postfach
8036 Zürich
MobileEquipe@notariate-zh.ch
Konkursamt Dietikon
vertreten durch Mobile Equipe Konkurs
Postfach
8036 Zürich
MobileEquipe@notariate-zh.ch