CHE-113.660.850
FABRICE condemi & co. in Liquidation
Eingetragene Personen (0)
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Zweck
Ausführen von Permanentmakeup, Schönheitspflege sowie Schulung und Marketing in diesem Bereich.
SHAB-Chronik
28.07.2026
#655191c5-d65e-4ab3-8f41-57613b219152
KK03
Einstellung des Konkursverfahrens FABRICE condemi & co.
Das Konkursverfahren wird mangels Aktiven als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger innert der…
↓ Volltext
Einstellung des Konkursverfahrens FABRICE condemi & co.
Das Konkursverfahren wird mangels Aktiven als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger innert der genannten Frist die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten, falls der geleistete Vorschuss nicht ausreichen sollte. <br />Publikation nach Art. 230 und 230a SchKG.
09.07.2026
#1e5c816e-f802-4dd2-bb26-8db6e4e0f98b
Mutation
Mutation FABRICE condemi & co., Dübendorf, neu FABRICE condemi & co. in Liquidation
Die Mutation der aufgeführten Rechtseinheit wurde im Handelsregister vorgenommen. <br />Publikation nach HRegV Art. 9 und Art. 35.
↓ Details
FABRICE condemi & co. in Liquidation
Ringwiesenstrasse 2
8600 Dübendorf
Ringwiesenstrasse 2
8600 Dübendorf
FABRICE condemi & co., in Dübendorf, CHE-113.660.850, Kollektivgesellschaft (SHAB Nr. 46 vom 07.03.2013, S.0, Publ. 7093874). Firma neu: FABRICE condemi & co. in Liquidation. Mit Urteil vom 26.05.2026 hat das Bezirksgericht Uster die Gesellschaft aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs gemäss Art. 581a i.V.m. 731b Abs. 1bis Ziff. 3 OR angeordnet.
Tagesregister-Nr. 32405 vom 06.07.2026
Vorangehende Publikation im SHAB: Nr. 46, Datum: 07.03.2013
Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
06.07.2026
#41795c9f-0d53-45af-9cd4-04df9c89ae62
KK01
Vorläufige Konkursanzeige FABRICE condemi & co.
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. <br />Publikation nach Art. 222 SchKG.
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Datum des Auflösungsentscheids: 13.06.2026
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später.
Publikation nach Art. 222 SchKG.
Publikation nach Art. 222 SchKG.
Aufgelöste Gesellschaft gemäss Art. 731b OR