Eingetragene Personen (1)
Zweck
Die Gesellschaft bezweckt das Ausführen von Bauarbeiten, insbesondere von Gipserarbeiten, Reinigung, Montagen, Umbauten, Renovationen, Brand- und Schallschutzarbeiten. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Sicherheiten für Verbindlichkeiten verbundener Gesellschaften abgeben.
SHAB-Chronik
01.06.2026
#65b080cd-10b9-48c3-a96b-cbcff2d4a761
Mutation
Mutation ES Bau GmbH, Emmen, neu ES Bau GmbH in Liquidation
Die Mutation der aufgeführten Rechtseinheit wurde im Handelsregister vorgenommen. <br />Publikation nach HRegV Art. 9 und Art. 35.
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ES Bau GmbH in Liquidation
Alfred-Schindler-Strasse 3
6032 Emmen
Alfred-Schindler-Strasse 3
6032 Emmen
ES Bau GmbH, in Emmen, CHE-161.429.657, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 57 vom 22.03.2023, Publ. 1005706098). Firma neu: ES Bau GmbH in Liquidation. [gestrichen: Gemäss Erklärung der Gründerin vom 09.03.2023 untersteht die Gesellschaft keiner ordentlichen Revision und verzichtet auf eine eingeschränkte Revision.]. Mit Entscheid der Einzelrichterin des Bezirksgerichts Hochdorf, Abteilung 1, vom 23.04.2026 wurde die Gesellschaft gemäss Art. 731b Abs. 1bis Ziff. 3. OR aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.
Tagesregister-Nr. 5234 vom 27.05.2026
Vorangehende Publikation im SHAB: Nr. 57, Datum: 22.03.2023
Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Luzern
27.05.2026
#ece84352-8e66-4c64-afb7-38640402d669
KK01
Vorläufige Konkursanzeige ES Bau GmbH
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. <br />Publikation nach Art. 222 SchKG.
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Datum des Auflösungsentscheids: 23.04.2026
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später.
Publikation nach Art. 222 SchKG.
Publikation nach Art. 222 SchKG.
Aufgelöste Gesellschaft gemäss Art. 731b OR