Eingetragene Personen (1)
in Luzern, von Wolhusen und Wangen (SZ)
Mitglied und Sekretär des Verwaltungsrates
Einzelunterschrift
Zweck
Unternehmensberatung; Handel mit Waren aller Art; Erwerb, Verwaltung, Vermittlung, Finanzierung und Verwertung von Kapitalanlagen; Erwerb, Verkauf und Belastung von Grundstücken; Beteiligungen.
SHAB-Chronik
01.06.2026
#ac0f6a9b-2b59-49eb-ae12-39cccf42d850
Mutation
Mutation Düranalco AG, Luzern, neu Düranalco AG in Liquidation
Die Mutation der aufgeführten Rechtseinheit wurde im Handelsregister vorgenommen. <br />Publikation nach HRegV Art. 9 und Art. 35.
↓ Details
Düranalco AG in Liquidation
Waldweg 16
6002 Luzern
Waldweg 16
6002 Luzern
Düranalco AG, in Luzern, CHE-115.185.624, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 25 vom 06.02.2017, Publ. 3328213). Firma neu: Düranalco AG in Liquidation. Vinkulierung neu: [Die Beschränkung der Übertragbarkeit der Namenaktien ist im Sinne von Art. 685a Abs. 3 OR aufgehoben.]. Mit Entscheid des Einzelrichters des Bezirksgerichts Luzern, Abteilung 3, vom 26.05.2026 ist über die Gesellschaft mit Wirkung ab dem 26.05.2026, 09:30 Uhr, der Konkurs eröffnet worden.
Tagesregister-Nr. 5232 vom 27.05.2026
Vorangehende Publikation im SHAB: Nr. 25, Datum: 06.02.2017
Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Luzern
28.05.2026
#2102255b-96f2-4204-96e1-56bb53e5db7e
KK01
Vorläufige Konkursanzeige Düranalco AG
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. <br />Publikation nach Art. 222 SchKG.
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Datum der Konkurseröffnung: 26.05.2026
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später.
Publikation nach Art. 222 SchKG.
Publikation nach Art. 222 SchKG.
Konkursamt Luzern, Zentralstrasse 28, Postfach 3541, 6002 Luzern