CHE-102.463.541
Wehrli Uhren & Bijouterie AG in Liquidation
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But
Die Gesellschaft bezweckt Handel mit und Reparatur von Uhren- und Bijouterieartikeln. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.
Publications FOSC
11.06.2026
#c9211f69-f056-44a0-894b-e15efc5e4510
Mutation
Mutation Wehrli Uhren & Bijouterie AG, Winterthur, neu Wehrli Uhren & Bijouterie AG in Liquidation
Die Mutation der aufgeführten Rechtseinheit wurde im Handelsregister vorgenommen. <br />Publikation nach HRegV Art. 9 und Art. 35.
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Wehrli Uhren & Bijouterie AG in Liquidation
Marktgasse 36
8400 Winterthur
Marktgasse 36
8400 Winterthur
Wehrli Uhren & Bijouterie AG, in Winterthur, CHE-102.463.541, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 138 vom 18.07.2012, S.0, Publ. 6773390). Firma neu: Wehrli Uhren & Bijouterie AG in Liquidation. Mit Urteil vom 06.05.2026 hat das Bezirksgericht Winterthur die Gesellschaft aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs gemäss Art. 731b Abs. 1bis Ziff. 3 OR angeordnet.
Tagesregister-Nr. 27144 vom 08.06.2026
Vorangehende Publikation im SHAB: Nr. 138, Datum: 18.07.2012
Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
09.06.2026
#6193a381-d608-440d-95cd-422cb0d908f8
KK01
Vorläufige Konkursanzeige Wehrli Uhren & Bijouterie AG
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. <br />Publikation nach Art. 222 SchKG.
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Datum des Auflösungsentscheids: 06.05.2026
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später.
Publikation nach Art. 222 SchKG.
Publikation nach Art. 222 SchKG.
Aufgelöste Gesellschaft gemäss Art. 731b OR
In Rechtskraft erwachsen am 29.05.2026.