CHE-249.116.283
EBV Bewegte Glassysteme GmbH in Liquidation
Personnes inscrites (1)
Anciennes personnes inscrites (1)
jusqu'au 02.05.2023
But
Die Gesellschaft bezweckt die Montage von sowie den Handel mit Glassystemen, Wintergärten, Markisen, Überdachungen, Storen, Pergola und Fenstern. Ausserdem bezweckt die Gesellschaft das Angebot von Personen- und Gütertransporten. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im ln- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im ln- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im ln- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.
Publications FOSC
02.06.2026
#86750165-385f-49d8-b597-d77987fab6aa
Mutation
Mutation EBV Bewegte Glassysteme GmbH, Reinach (BL), neu EBV Bewegte Glassysteme GmbH in Liquidation
Die Mutation der aufgeführten Rechtseinheit wurde im Handelsregister vorgenommen. <br />Publikation nach HRegV Art. 9 und Art. 35.
↓ Détails
EBV Bewegte Glassysteme GmbH in Liquidation
Rüttenenweg 4
4153 Reinach BL
Rüttenenweg 4
4153 Reinach BL
EBV Bewegte Glassysteme GmbH, in Reinach (BL), CHE-249.116.283, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 84 vom 02.05.2023, Publ. 1005736852). Firma neu: EBV Bewegte Glassysteme GmbH in Liquidation. Mit Entscheid vom 26.05.2026 hat der Gerichtspräsident des Zivilkreisgerichts Basel-Landschaft West über die Gesellschaft mit Wirkung ab dem 26.05.2026, 10:30 Uhr, den Konkurs eröffnet; demnach ist die Gesellschaft aufgelöst.
Tagesregister-Nr. 3210 vom 28.05.2026
Vorangehende Publikation im SHAB: Nr. 84, Datum: 02.05.2023
Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Basel-Landschaft
02.06.2026
#110e3898-004b-4a30-9021-7608fe71dc3a
KK01
Vorläufige Konkursanzeige EBV Bewegte Glassysteme GmbH
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. <br />Publikation nach Art. 222 SchKG.
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Datum der Konkurseröffnung: 26.05.2026
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später.
Publikation nach Art. 222 SchKG.
Publikation nach Art. 222 SchKG.