CHE-113.720.989
BÖHI BÄCKEREI AG in Liquidation
Personnes inscrites (0)
Aucune personne inscrite.
But
Betrieb einer Bäckerei mit integriertem Ladengeschäft sowohl für Bäckereiprodukte wie auch für Lebensmittel- und Konsumgüterprodukte aller Art des Detailhandels. Die Gesellschaft kann im Agenturverhältnis Dienstleistungen im Bereich des Postwesens übernehmen und erbringen. Sie kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen sowie Liegenschaften erwerben, verwalten und verkaufen.
Publications FOSC
05.06.2026
#b5aae822-d24c-4c46-8f00-5eebf5b111ce
Mutation
Mutation BÖHI BÄCKEREI AG, Wilen (TG), neu BÖHI BÄCKEREI AG in Liquidation
Die Mutation der aufgeführten Rechtseinheit wurde im Handelsregister vorgenommen. <br />Publikation nach HRegV Art. 9 und Art. 35.
↓ Détails
BÖHI BÄCKEREI AG in Liquidation
Dorfstrasse 37
9535 Wilen b. Wil
Dorfstrasse 37
9535 Wilen b. Wil
BÖHI BÄCKEREI AG, in Wilen (TG), CHE-113.720.989, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 114 vom 17.06.2025, Publ. 1006358265). Firma neu: BÖHI BÄCKEREI AG in Liquidation. Mit Entscheid vom 11.05.2026 hat das Bezirksgericht Münchwilen die Rechtseinheit aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs gemäss Art. 731b Abs. 1bis Ziff. 3 OR angeordnet.
Tagesregister-Nr. 3566 vom 02.06.2026
Vorangehende Publikation im SHAB: Nr. 114, Datum: 17.06.2025
Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Thurgau
03.06.2026
#f617f185-89f0-4878-aca4-06042cbbca7e
KK01
Vorläufige Konkursanzeige BÖHI BÄCKEREI AG
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. <br />Publikation nach Art. 222 SchKG.
↓ Détails
Datum des Auflösungsentscheids: 11.05.2026
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später.
Publikation nach Art. 222 SchKG.
Publikation nach Art. 222 SchKG.
Aufgelöste Gesellschaft gemäss Art. 731b OR
Konkursamt des Kantons Thurgau
Bahnhofplatz 69
8510 Frauenfeld
Bahnhofplatz 69
8510 Frauenfeld