CHE-465.878.441
171 GmbH in Liquidation
Personnes inscrites (1)
Anciennes personnes inscrites (1)
jusqu'au 11.02.2026
But
Ausführung von Bauarbeiten aller Art, insbesondere Rohbaumontagen, Spitzarbeiten und Bohrungen, Planung, Beratung und Ausführung von Abdichtungen im Hoch-, Tief-, Ingenieur- und Spezialtiefbau, Bautenschutz und Bausanierungen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie im In- und Ausland Grundeigentum erwerben.
Publications FOSC
15.06.2026
#de7d646a-4e77-4e74-9186-e64166a66cd4
Mutation
Mutation 171 GmbH, Wallisellen, neu 171 GmbH in Liquidation
Die Mutation der aufgeführten Rechtseinheit wurde im Handelsregister vorgenommen. <br />Publikation nach HRegV Art. 9 und Art. 35.
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171 GmbH in Liquidation
Rosenbergstrasse 64
8304 Wallisellen
Rosenbergstrasse 64
8304 Wallisellen
171 GmbH, in Wallisellen, CHE-465.878.441, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 28 vom 11.02.2026, Publ. 1006565984). Firma neu: 171 GmbH in Liquidation. Mit Urteil vom 08.06.2026 hat das Konkursgericht des Bezirksgerichts Bülach über die Gesellschaft mit Wirkung ab dem 08.06.2026, 10.35 Uhr, den Konkurs eröffnet; demnach ist die Gesellschaft aufgelöst.
Tagesregister-Nr. 27546 vom 10.06.2026
Vorangehende Publikation im SHAB: Nr. 28, Datum: 11.02.2026
Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
10.06.2026
#3f215c8b-d1d2-4c02-816e-8f6dafdce142
KK01
Vorläufige Konkursanzeige 171 GmbH
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. <br />Publikation nach Art. 222 SchKG.
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Datum der Konkurseröffnung: 08.06.2026
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später.
Publikation nach Art. 222 SchKG.
Publikation nach Art. 222 SchKG.
Konkursamt Wallisellen
Zentralstrasse 9
8304 Wallisellen
Zentralstrasse 9
8304 Wallisellen